GARANTIEBEDINGUNGEN
Migatronic ("der Lieferant") führt während des
gesamten Produktionsprozesses eine ständige
Qualitätskontrolle sowie im Rahmen der
Qualitätssicherung eine abschließende
Funktionsprüfung der komplett montierten
Schweißmaschinen durch.
Der Lieferant leistet gemäß den nachfolgenden
Bedingungen eine Garantie auf Behebung von
Defekten an Schweißmaschinen, wenn innerhalb der
Garantiezeit nachgewiesen werden kann, dass diese
Defekte auf Material- oder Verarbeitungsfehlern
beruhen.
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate für neue
Schweißmaschinen, zwölf Monate für neue
Zubehörartikel und sechs Monate für Ersatzteile ab
Datum der Rechnungsstellung an den
Endverbraucher von dem Lieferanten oder dem
Händler des Lieferanten. Im Falle des Verkaufs
durch den Händler des Lieferanten, erlischt die
Garantiezeit in jedem Fall innerhalb von 36 Monaten
für neue Schweißmaschinen und 30 Monaten für
Ersatzteile ab dem Datum der Rechnungsstellung
von dem Lieferanten an den Händler. Diese
Erweiterung verlängert in keiner Weise die
Garantiezeit. Die Originalrechnung dient als
Nachweis für die Garantiezeit.
Schweißbrenner werden als Verschleißteile
angesehen, und nur Defekte, die innerhalb von
sechs Wochen nach Lieferung auftreten und durch
Material- oder Verarbeitungsfehler verursacht
werden, werden als Garantiefall anerkannt.
Weder verlängern noch erneuern
Garantiereparaturen die Garantiezeit.
Jeglicher Transport von Gütern oder Personen im
Zusammenhang mit einem Garantieanspruch ist
nicht Bestandteil der Garantie des Lieferanten und
erfolgt auf eigene Rechnung und eigenes Risiko des
Käufers.
Siehe auch www.migatronic.com/warranty.
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