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GARANTIEBEDINGUNGEN
Migatronic Schweißmaschinen unterliegen während
des gesamten Produktionsprozesses einer
ständigen Qualitätskontrolle und durchlaufen im
Rahmen der Qualitätssicherung als komplett
montierte Einheit eine abschließende
Funktionsprüfung.
Migatronic gewährt auf neue Schweißmaschinen,
die nicht registriert wurden, eine 12-monatige
Garantie. Wenn neue Schweißmaschinen innerhalb
von sechs Wochen nach Rechnungsstellung
registriert werden, wird die Garantiezeit auf
24 Monate erweitert.
Die Registrierung muss Online unter der folgenden
Internetadresse erfolgen:
www.migatronic.com/warranty.
Die Registrierungsbestätigung dient als Nachweis
für die Registrierung und wird per E-Mail
zugesendet. Die Originalrechnung und die
Registrierungsbestätigung dienen dem Käufer als
Nachweis für eine 24-monatige Garantiezeit der
Schweißmaschine.
Ohne Registrierung beträgt die Garantiezeit zwölf
Monate für neue Schweißmaschinen ab Datum der
Rechnungsstellung an den Endverbraucher. Die
Originalrechnung dient als Nachweis für die
Garantiezeit.
Migatronic leistet gemäß den geltenden
Garantiebedingungen eine Garantie auf Behebung
von Defekten an Schweißmaschinen, wenn
innerhalb der Garantiezeit nachgewiesen werden
kann, dass diese Defekte auf Material- oder
Verarbeitungsfehlern beruhen.
In der Regel wird keine Garantie für Schweißbrenner
geleistet, da sie als Verschleißteile angesehen
werden. Defekte, die innerhalb von sechs Wochen
nach Inbetriebnahme auftreten und durch Material-
oder Verarbeitungsfehler verursacht werden, werden
jedoch als Garantiefall anerkannt.
Alle Transportkosten im Zusammenhang mit einem
Garantieanspruch sind nicht Bestandteil der
Garantieleistung von Migatronic und erfolgen auf
eigene Rechnung und eigenes Risiko des Käufers.
Übrigens verweisen wir auf die jeweils geltenden
Garantiebedingungen auf der Migatronic Website:
www.migatronic.com/warranty
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