GARANTIEBEDINGUNGEN
Migatronic Schweißmaschinen unterliegen während
des gesamten Produktionsprozesses einer ständigen
Qualitätskontrolle und durchlaufen im Rahmen der
Qualitätssicherung als komplett montierte Einheit
eine abschließende Funktionsprüfung.
Migatronic gewährt auf neue Schweißmaschinen, die
nicht registriert wurden, eine 12-monatige Garantie.
Wenn neue Schweißmaschinen innerhalb von sechs
Wochen nach Rechnungsstellung registriert werden,
wird die Garantiezeit auf 24 Monate erweitert.
Die Registrierung muss Online unter der folgenden
Internetadresse erfolgen:
www.migatronic.com/warranty. Die
Registrierungsbestätigung dient als Nachweis für die
Registrierung und wird per E-Mail zugesendet. Die
Originalrechnung und die Registrierungsbestätigung
dienen dem Käufer als Nachweis für eine 24-
monatige Garantiezeit der Schweißmaschine.
Ohne Registrierung beträgt die Garantiezeit zwölf
Monate für neue Schweißmaschinen ab Datum der
Rechnungsstellung an den Endverbraucher. Die
Originalrechnung dient als Nachweis für die
Garantiezeit.
Migatronic leistet gemäß den geltenden
Garantiebedingungen eine Garantie auf Behebung
von Defekten an Schweißmaschinen, wenn innerhalb
der Garantiezeit nachgewiesen werden kann, dass
diese Defekte auf Material- oder Verarbeitungs-
fehlern beruhen.
In der Regel wird keine Garantie für Schweißbrenner
geleistet, da sie als Verschleißteile angesehen
werden. Defekte, die innerhalb von sechs Wochen
nach Inbetriebnahme auftreten und durch Material-
oder Verarbeitungsfehler verursacht werden, werden
jedoch als Garantiefall anerkannt.
Alle Transportkosten im Zusammenhang mit einem
Garantieanspruch sind nicht Bestandteil der
Garantieleistung von Migatronic und erfolgen auf
eigene Rechnung und eigenes Risiko des Käufers.
Übrigens verweisen wir auf die jeweils geltenden
Garantiebedingungen auf der Migatronic Website:
www.migatronic.com/warranty
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