Deutsch
Nur schwerwiegende Vorkommnisse, die
zu einer wesentlichen Verschlechterung
des Gesundheitszustandes oder zum
Tod führen können, sind dem Hersteller
und der zuständigen Behörde des
Mitgliedsstaates zu melden. Schwerwie-
gende Vorkommnisse sind im Artikel 2
Nr. 65 der Verordnung (EU) 2017/745
(MDR) definiert. Die Rück verfolgbarkeit
des Produktes ist mit dem UDI Code
gewährleistet.