– Bewegen Sie das Flurförderzeug und/oder die Plattform langsam und führen Sie
geringfügige horizontale Bewegungen nur durch, wenn sich die Personen auf der
Plattform befinden und wenn Sie ausdrücklich dazu aufgefordert werden;
– Die rotierenden Systeme am Flurförderzeug müssen mechanisch blockiert werden,
um jegliche Bewegung auszuschließen;
– Ein geschulter Bediener muss anwesend sein, um das Flurförderzeug zu steuern
oder muss zur Bedienung der Steuerungen zur Verfügung stehen. Wenn sich der
Fahrer nicht im Führerhaus befindet, muss darauf geachtet werden, dass die Fest-
stellbremse eingefallen ist.
– Das Gesamtgewicht der Plattform, der Ladung und der Personen darf nicht die
Hälfte der Tragfähigkeit überschreiten, für die das zum Anheben der Plattform ver-
wendete Flurförderzeug ausgelegt ist;
– Die Personen dürfen die Plattform nicht verlassen. Es ist nicht erlaubt, das Gelän-
der, die Planken, Leiter etc. der Plattform zu verwenden, um die Reichweite zu er-
höhen oder größere Höhen zu erreichen;
– Die auf der Plattform befindlichen Personen und Gegenstände/Ausrüstung dürfen
nicht über die zur Verfügung stehende Fläche hinausragen.
– Für das Personal muss ein angemessener Platz vorhanden sein, so dass es nicht
erforderlich ist, dass das Personal und/oder die Ausrüstung über die Grundfläche
der Plattform hinausragen oder dass das Personal auf der anzuhebenden Ausrüs-
tung stehen oder sitzen muss.
– Die Plattform muss bis auf den Boden abgesenkt werden, wenn Personen die Platt-
form besteigen oder verlassen möchten. Niemals versuchen, die Plattform durch
Klettern auf die Teile des Staplers zu erreichen oder zu verlassen, oder die ange-
hobene Plattform durch Klettern zu erreichen oder zu verlassen.
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