Jungheinrich ECR 327 Instructions De Service page 97

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7. Lesbarkeit der Kennzeichnungen (sofern ursprünglich vorhanden): Wenn die
Gabelkennzeichnung nicht deutlich lesbar ist, muss sie gemäß den Anweisun-
gen des ursprünglichen Lieferanten ausgetauscht werden.
Reparatur und Überprüfung:
– Reparatur: Die Entscheidung, ob eine Gabel repariert und zukünftig wieder ver-
wendet werden kann, sowie die Reparatur selbst ist dem Hersteller der Gabel oder
einem entsprechend qualifizierten Sachverständigen vorbehalten. Die Reparatur
von Oberflächenrissen oder Verschleiß mit Hilfe von Schmiedemaßnahmen ist
nicht empfehlenswert. Nach der Durchführung von Reparaturen, die eine Neuaus-
richtung erfordern, muss die festgelegte, angemessene Wärmebehandlung der
Gabeln durchgeführt werden.
– Prüfbelastung: Nach einer Reparatur – ausgenommen sind Reparaturen oder Aus-
tausch der Positionsverriegelungen und/oder des Typenschilds – kann eine Gabel
nur dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn sie erfolgreich den vom Her-
steller gemäß ASME B56.1-2003 vorgegebenen Tests unterzogen wurde. Die
Prüflast pro Gabel muss jedoch der auf dem Flurförderzeug angegebenen Nenn-
Tragfähigkeit betragen.
G 6

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