– Automatische Flurförderzeug-Führungssysteme sollten nicht durch die von Fuß-
gängern häufig benutzten Durchgänge verlaufen, sofern die Öffnung nicht breit ge-
nug ist, damit sich das Personal außerhalb des Führungspfads aufhalten kann. Das
Öffnen und Schließen nicht angetriebener Türen sollte durch ein Warnsignal be-
gleitet werden, das das in der Nähe des Durchgangs befindliche Personal warnt
oder fernhält.
– Um das Risiko auszuschließen, dass eine Brandschutztür nicht vollständig ge-
schlossen werden kann, reagiert das Flurförderzeug auf ein geeignetes Signal -
zum Beispiel von einem Begrenzungsschalter und/oder von einem Wärmesensor -
und hält vor der Brandschutztür an.
– Durch die Planung und den Aufbau des Systems muss ausgeschlossen sein, dass
ein Flurförderzeug oder dessen Ladung in der normalen Anhalteposition das
Schließen einer Brandschutztür verhindern kann.
Teile der Ladung, der Maschine, des Materials oder der Konstruktionseinrichtungen,
die dauerhaft oder vorübergehend in den normalen Betriebsbereich hineinragen,
müssen entsprechend geschützt und deutlich erkennbar gekennzeichnet werden.
Beleuchtung der Betriebsbereiche: Die Betriebsbereiche müssen gemäß ANSI/
IES RP7 ausreichend beleuchtet sein, siehe auch 29 CFR 1910.178 (h) in Bezug auf
die Nachrüstung zusätzlicher Lampen für die Richtungsanzeige.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, ein Flurförderzeug mit Arbeitsbeleuchtung aus-
zustatten, wenn dies aufgrund der Betriebsbedingungen erforderlich ist.
Lärmpegel: Der Einsatz von angetriebenen Flurförderzeugen kann zu einem erhöh-
ten Lärmpegel in der Arbeitsumgebung beitragen. Daher sollte die Lärmbelästigung
der Mitarbeiter in der Arbeitsumgebung berücksichtigt werden.
Laderampen (Ladegänge)
derampen muss klar erkennbar sein. Die vorgegebene Tragfähigkeit darf nicht über-
schritten werden.
Die Position der Laderampen muss entweder durch eine Verankerung oder durch
Vorkehrungen fixiert werden, die ein Verschieben der Laderampen verhindern.
Die Laderampen müssen über Griffe oder andere wirkungsvolle Einrichtungen verfü-
gen, die eine sichere Handhabung gewährleisten. Wenn möglich sollten Gabel-
schlaufen oder Gabel-Hebeösen vorhanden sein, mit denen das Transportieren mit
Hilfe von Flurförderzeugen möglich ist.
Alle Ausführungen der Laderampen müssen über eine rutschfeste Oberfläche verfü-
gen, mit denen ausgeschlossen ist, dass Mitarbeiter oder Flurförderzeuge ausrut-
schen.
Um zu verhindern, dass die Laderampen schwanken oder verrutschen, müssen alle
Ausführungen der Laderampen so konzipiert und gewartet werden, dass das eine
Ende dauerhaft mit der Laderampe und das andere Ende mit dem Transportfahrzeug
verbunden ist.
Alle Laderampen und Überbrückungsplatten müssen so konzipiert und gewartet wer-
den, dass ein reibungsloser und waagerechter Übergang zwischen den einzelnen Ar-
beitsbereichen möglich ist.
1.Die Empfehlungen für Laderampen gelten auch für Ladegänge.
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: Die Tragfähigkeit der portablen und angetriebenen La-
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