– Die Unterkante einer gestapelten Last während des Stapelns nicht mehr als
1.825 mm (72 Zoll) und die Oberkante nicht mehr als 3.050 mm (120 Zoll) vom
Boden entfernt ist;
– Die Lasten in Form von stabilen und vorzugsweise starr miteinander
verbundenen Elementen oder Behältern transportiert werden;
– Ein Schutz vor Gegenständen, die von einem benachbarten Hochregallager
herunterfallen könnten, vorhanden ist. Ein Fahrerschutzdach wurde entwickelt,
um den Fahrer vor herunterfallenden Gegenständen zu schützen; es bietet
jedoch keinen vollkommenen Schutz vor allen erdenklichen Unfällen. Daher
sollte der Bediener nicht annehmen, durch diese Sicherheitseinrichtungen auf
fundierte Entscheidungen und Vorsicht bei der Handhabung von Lasten
verzichten zu können.
3. Das Flurförderzeug muss für seinen Anwendungsbereich gekennzeichnet wer-
den.
Eine Verlängerung des Lastenschutzgitters muss vorhanden sein, um den Bediener
vor der Last oder eventuell herunterfallenden Gegenständen zu schützen.
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