– Benutzung und Tragfähigkeit von Aufzügen;
– Andere spezielle Betriebsbedingungen und Gefahren, auf die der Bediener
stoßen könnte.
3. Betrieb des angetriebenen Flurförderzeugs, einschl.:
– Planmäßige Inspektion vor jeder Schicht und genehmigte Verfahren zur
Stilllegung eines Flurförderzeugs, das repariert werden muss;
– Verfahren zur Handhabung von Lasten: Heben, Senken, Aufnehmen,
Absetzen, Schwenken;
– Fahren mit und ohne Lasten, Durchfahren von Kurven;
– Verfahren zum Anhalten und Ausschalten;
– Andere spezielle Betriebsbedingungen für besondere Anwendungen.
4. Regeln zur Betriebssicherheit und Verfahren einschl.:
– Bestimmungen dieses Handbuchs im Abschnitt "Betrieb des Flurförderzeugs"
in diesem Kapitel;
– Sonstige Regeln, Vorschriften oder Verfahrensweisen, die vom Arbeitgeber für
den Standort festgelegt wurden, an dem der angetriebene Stapler eingesetzt
wird.
5. Praktische Übungen, einschl.:
– Die Übungen für den Betrieb von angetriebenen Staplern sollten nach
Möglichkeit in einem separaten Bereich durchgeführt werden, der von anderen
Arbeitsplätzen und Mitarbeitern abgegrenzt ist;
– Die praktischen Übungen sollten unter Aufsicht eines Ausbilders durchgeführt
werden;
– Die praktischen Übungen sollten den tatsächlichen Betrieb aller operativen
Aufgaben einschließlich Transport, Manövrieren, Fahren, Anhalten, Anfahren
sowie alle anderen Aktivitäten unter den Bedingungen enthalten oder
simulieren, mit denen der Bediener auch während der realen Nutzung des
Staplers konfrontiert wird.
6. Überprüfung, Nachschulung und Durchsetzung
– Während der Schulung sollte der Arbeitgeber die Fähigkeiten und Kenntnisse
des Bedieners in Bezug auf die Anforderungen der Vorgaben mit Hilfe von
Leistungsüberprüfungen
ermitteln. Die Arbeitgeber sollten entsprechende Kriterien für das Bestehen
bzw. Durchfallen dieser Tests festlegen. Die Arbeitgeber können diese
Überprüfungen an andere Mitarbeiter delegieren; sie tragen jedoch weiterhin
die Verantwortung für diese Tests. Es sollten angemessene Protokolle geführt
werden.
– Bei Einführung von neuen Anlagen, Modifizierung der bestehenden Anlagen,
Änderungen der Betriebsbedingungen oder im Falle einer nicht zufrieden
stellenden Leistung eines Bedieners sollten die Bediener eine Nachschulung
erhalten.
– Der Anwender ist für die sichere Nutzung des angetriebenen Staplers unter
Einhaltung der in diesen Vorgaben aufgeführten Bestimmungen verantwortlich.
NOTICE
Informationen über die Schulung von Bedienern erhalten Sie beispielsweise
bei den Herstellern von (angetriebenen) Flurförderzeugen, bei offiziellen, für
die Betriebssicherheit zuständigen Institutionen, bei den Verbänden der
Betreiber von Flurförderzeugen sowie bei Sicherheitsberatern.
und
mündlichen
und/oder
schriftlichen
Tests
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