Jungheinrich ECR 327 Instructions De Service page 59

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Lastkraftwagen mit/ohne Anhänger und Eisenbahn-Waggons: Lastkraftwagen
mit/ohne Anhänger und Eisenbahn-Waggons dürfen nicht befahren werden. Außer-
dem dürfen Eisenbahn-Waggons oder Anhänger nicht mit einem angetriebenen Flur-
förderzeug bewegt werden.
Boden und Boden-Beschaffenheit: Die Bereiche, in denen die (manuell angetrie-
benen Hochhub-) Flurförderzeuge eingesetzt werden, müssen waagerecht und glatt
sein und dürfen keine Spalten, Bodenentwässerungen etc. aufweisen.
Der Boden muss entsprechend gepflegt werden, um ihn frei von Verschmutzungen
und Flüssigkeiten zu halten, die den sicheren Betrieb des Flurförderzeuges beein-
trächtigen.
Fahroberfläche: Die Oberfläche, auf der das Flurförderzeug eingesetzt wird, muss
entsprechend gepflegt werden, um sicherzustellen, dass die unter den vorherrschen-
den Umweltbedingungen zu erwartende Traktion zum Fahren, Lenken und Bremsen
vorhanden ist.
Die Angaben auf dem Flurförderzeug-Typenschild basieren auf einer waagerechten,
trockenen Oberfläche und einem Mindest-Reibungskoeffizienten des Antriebs- und
Bremsrades von 0,6. Andere Bodenbedingungen wirken sich ggf. auf die Flurförder-
zeug-Sicherheit aus und erfordern eine entsprechende Anpassung der Flurförder-
zeug-Nennleistung.
Physikalische Umgebung: Die physikalische Umgebung - einschließlich Tempera-
tur, Luftfeuchtigkeit, Wetterbedingungen, Luftqualität (explosiv, mit Partikeln und/
oder gasförmigen Komponenten angereichert) - ist ebenfalls ein Aspekt der Kon-
struktions-Kriterien für ein Flurförderzeug. Veränderungen der Umgebung sollten
entsprechend geprüft werden, um negative Auswirkungen auf die Sicherheitssyste-
me des Flurförderzeugs ausschließen zu können.
Abgestrahlte Emissionen: Viele Geräte strahlen Energie ab, zum Beispiel elektro-
magnetische, elektrostatische oder optische Energie, die den Betrieb des Fahrzeugs-
systems beeinträchtigen könnten. Ebenso können auch die Fahrzeugsysteme Ener-
gie emittieren, die sich negativ auf andere Systeme und/oder das Personal auswirken
können.
Die Betreiber sollten sich mit dem Flurförderzeug-Hersteller in Verbindung setzen,
falls der Verdacht einer Interferenz besteht. Die für das Flurförderzeug akzeptablen
Bedingungen werden durch eine Vereinbarung zwischen Betreiber und Flurförder-
zeug-Hersteller festgelegt.
E 22

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