Der Hersteller lehnt jede Verantwortung für die Folgen einer Zerlegung des
Flurförderzeugs oder für Modifikationen ab, die sich der Kontrolle des Herstellers
entziehen.
Die Verantwortung des Herstellers beschränkt sich auf die Konfiguration des in der
Konformitätserklärung beschriebenen Geräts bzw. der Anlage. Für den Fall, dass
Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen oder die Geräte eines anderen
Herstellers verwendet wurden, ist der Hersteller von seiner Verantwortung befreit. In
diesem Fall geht die herstellerseitige Verantwortung an den Benutzter/Kunden über.
Diese Betriebsanleitung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Maschine von einem
Unternehmen modifiziert wird, das nicht unserem Konzern angehört, auch wenn die
Original-Ersatzteile verwendet werden und unser Firmenlogo weiterhin am Gerät zu
sehen ist.
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