3.3
Aspekte im Zusammenhang mit der Ladung
Sensoren: Wenn eine Ladung über die Breite und/oder die Länge des Flurförderzeu-
ges hinausragt, sollte der Betreiber verlangen, dass Sensoren in Fahrtrichtung ver-
wendet werden, die die maximale Breite und/oder Länge des Flurförderzeuges abde-
cken, um einen Kontakt der Ladung mit einem Hindernis zu verhindern.
Stabilität: Bei sachgemäßer Verwendung sind die Flurförderzeuge stabil, die die
Hersteller-Anforderungen gemäß ASME B56.1-2003 erfüllen. Jeder instabile Zu-
stand ist auf eine unsachgemäße Verwendung, schlechte Wartung, Fahrwege und
Arbeitsbereiche zurückzuführen.
Die Stabilität kann unter anderem durch die folgenden Faktoren beeinträchtigt wer-
den: Beschaffenheit des Bodens (wie zum Beispiel Eis, Öl, oder Wasser), Gefälle,
Geschwindigkeit, Ladeverhalten (selbst ohne Last können sich Flurförderzeuge mit
Anbaugeräten wie teilweise beladene Flurförderzeuge verhalten), Gewicht der Batte-
rie, dynamische und statische Kräfte sowie das Urteilsvermögen des Bedieners.
Verwenden Sie Batterien, deren Gewicht innerhalb des Mindest- bzw. Höchstge-
wichts-Bereichs liegt, der auf dem Typenschild des Flurförderzeugs angegeben ist
(siehe Abschnitt „Typenschild, Fahrzeug" im Kapitel D).
Der Benutzer muss für ausreichende Stabilität und Befestigung der Last sorgen und
trägt dafür die Verantwortung. Im Bedarfsfall ist eine Überprüfung erforderlich.
Der Betreiber muss die speziellen Betriebsbedingungen beachten. Die Stabilität ei-
nes Flurförderzeugs, die durch intensive Tests gemäß ASME B56.1-2003 nach den
Anforderungen des Herstellers ermittelt wurde, berücksichtigt weder den Betrieb ei-
nes Flurförderzeugs an einem Gefälle noch den Betrieb mit einer Last, die sich ex-
trem außerhalb des Schwerpunkts befindet.
Einige Anwender haben gegebenenfalls Stabilitäts-Anforderungen für allgemeine
Anwendungen festgelegt, die sich von den Anforderungen des Herstellers gemäß
ASME B56.1-2003 unterscheiden. Der Anwender, der mit dem Hersteller zusam-
menarbeitet, muss jedoch die Vorschriften gemäß ASME B56.1-2003 Absatz 7.6 als
Richtlinie für seine eigenen, strengeren Anforderungen verwenden. Änderungen sind
ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung der vorgeschlagenen Änderungen
oder Ergänzungen durch den Hersteller erlaubt.
Erweiterung des Lastenschutzgitters: Wenn die Art der Ladung eine Gefahr dar-
stellt, sollte der Betreiber das Flurförderzeug mit einer vertikalen Erweiterung des
Lastenschutzgitters ausstatten, das entsprechend den Anforderungen des Herstel-
lers gemäß ASME B56.1-2003 hergestellt wird.
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