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medi Lumbamed stabil Mode D'emploi page 3

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• Legen Sie die Bandage um Ihren Körper
und greifen Sie mit der rechten Hand
in die Handschlaufe des oberen
Verschlussteiles (medi Logo). (Abb.3+4)
• Positionieren Sie nun die Orthese an
Ihrem Rücken so, dass die Wirbelsäule
mittig zwischen den Stabilisierungs-
stäben bzw. die mittige Aussparung
der Rückenpelotte über der Wirbel-
säule liegt (Abb. 5)
• Halten Sie das untere Verschlussteil
fest vor Ihrem Bauch, ziehen Sie das
obere Verschlussteil darüber und
fixieren es vorläufig auf dem schmalen
Hakenband. (Abb. 6)
• Nachdem Sie Ihre linke Hand aus der
Handschlaufe gezogen haben, können
Sie mit dieser das obere Verschlussteil
glatt auf dem unteren fixieren. (Abb. 7)
• Spannen Sie abschließend die
Zuggurte mit der gewünschten
Kraftwirkung und fixieren dabei zuerst
den Zuggurt der linken Seite. (Abb. 8)
Pflegehinweise
Klettverschlüsse bitte vor dem Waschen
schließen. Weichspüler, Fette, Öle,
Lotionen, Salben und Seifenrückstände
können das Material angreifen und
Hautirritationen hervorrufen.
• Waschen Sie das Produkt, vorzugswei-
se mit medi clean Waschmittel, von
Hand, oder im Schonwaschgang bei
30°C mit Feinwaschmittel ohne
Weichspüler.
• Nicht bleichen.
• Lufttrocknen.
• Nicht bügeln.
• Nicht chemisch reinigen.
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Lagerungshinweis
Bitte das Produkt trocken lagern und vor
direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Materialzusammensetzung
Polyamid, Polyester, Elastan, Baumwol-
le, PU
Haftung
Die Haftung des Herstellers erlischt bei
nicht zweckmäßiger Verwendung.
Beachten Sie dazu auch die entspre-
chenden Sicherheitshinweise und
Anweisungen in dieser Gebrauchsan-
weisung.
Entsorgung
Sie können das Produkt über den
Hausmüll entsorgen
Ihr medi Team
wünscht Ihnen schnelle Genesung!
Im Falle von Reklamationen im
Zusammenhang mit dem Produkt, wie
beispielsweise Beschädigungen des
Gestricks oder Mängel in der Passform,
wenden Sie sich bitte direkt an Ihren
medizinischen Fachhändler. Nur schwer-
wiegende Vorkommnisse, die zu einer
wesentlichen Verschlechterung des
Gesundheitszustandes oder zum Tod
führen können, sind dem Hersteller und
der zuständigen Behörde des Mitglieds-
staates zu melden. Schwerwiegende
Vorkommnisse sind im Artikel 2 Nr. 65
der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR)
definiert.
Deutsch

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