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ENTSORGUNG
Das Verpackungsmaterial umweltge-
recht entsorgen und der Wertstoff-
sammlung zuführen.
Batterien und Akkus dürfen nicht zu-
sammen mit dem Hausmüll entsorgt
werden. Verbraucher sind gesetzlich
dazu verpflichtet, Batterien und
Akkus einer getrennten Sammlung
zuzuführen.
Batterien und Akkus können unent-
geltlich bei einer Sammelstelle der
Gemeinde / des Stadtteils oder im
Handel abgegeben werden, damit sie
einer umweltschonenden Entsorgung
sowie einer Wiedergewinnung von
wertvollen Rohstoffen zugeführt
werden können. Bei einer unsachge-
mäßen Entsorgung können giftige
Inhaltsstoffe in die Umwelt gelan-
gen, die gesundheitsschädigende
Wirkungen auf Menschen, Tiere und
Pflanzen haben.
Batterien und Akkus nur in ent ladenem
Zustand abgeben. Wenn möglich wie-
deraufladbare Batterien anstelle von
Einwegbatterien verwenden.
Bei lithiumhaltigen Batterien und
Akkus vor der Entsorgung die Pole
abkleben, um einen Kurzschluss zu ver-
meiden. Ein Kurzschluss kann zu einem
Brand oder einer Explosion führen.
Die Abfallvermeidung leistet einen noch wertvolleren Beitrag zum Umweltschutz.
Sofern möglich, ist daher neben einer weiteren eigenen Nutzung oder Reparatur auch
die Abgabe an Zweitnutzer eine ökologisch wertvolle Alternative zur Entsorgung.
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Das nebenstehende Symbol (durchge-
strichene Mülltonne mit Unterstrich)
bedeutet, dass Altgeräte nicht in den
Hausmüll, sondern in spezielle Sam-
mel- und Rückgabesysteme gehören.
Besitzer von Altgeräten haben
Altbatterien und Altakkumulatoren,
die nicht vom Altgerät umschlossen
sind und zerstörungsfrei entnommen
werden können, aus dem Altgerät zu
entnehmen und separat zu entsorgen
(siehe auch Abschnitt zur Batterieent-
sorgung).
Besitzer von Altgeräten aus privaten
Haushalten können diese bei den Sam-
melstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von
Herstellern und Vertreibern im Sinne
des ElektroG eingerichteten Rücknah-
mestellen unentgeltlich abgeben, damit
sie einer umweltschonenden Entsor-
gung sowie einer Wiedergewinnung
von wertvollen Rohstoffen zugeführt
werden können. Bei einer unsachge-
mäßen Entsorgung können giftige
Inhaltsstoffe in die Umwelt gelangen,
die gesundheitsschädigende Wirkun-
gen auf Menschen, Tiere und Pflanzen
haben. Rücknahmepflichtig sind auch
Geschäfte, die Elektro- und Elektronik-
geräte auf dem Markt bereitstellen.
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