Option Funkfernsteuerung
Die Funkfernsteuerung wurde überprüft und entspricht den Grenzwerten für ein digitales Gerät der
Klasse B gemäß Teil 15 der FCC-Bestimmungen. Diese Grenzwerte sollen einen angemessenen
Schutz vor schädlichen Interferenzen in Wohngebieten gewährleisten.
Die Funkfernsteuerung erzeugt, verwendet und strahlt Hochfrequenzwellen aus, die zu Störungen des
Funkverkehrs führen können, wenn sie nicht in Übereinstimmung mit den Anweisungen verwendet
wird.
Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass in einer bestimmten Installation keine Interferenz auftritt.
Falls die Funkfernsteuerung Interferenzen bei Radio- oder TV-Empfang auslöst, was durch Ab- und
Anschalten der Funkfernsteuerung festgestellt werden kann, wird empfohlen, die Interferenz durch
eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu beheben:
•
Empfängerantenne neu ausrichten oder neu positionieren.
•
Abstand zwischen Funkfernsteuerung und Empfänger vergrößern.
•
Händler oder erfahrenen Radio-/TV-Spezialisten konsultieren.
VORSICHT
Last anheben – Ansaugen
WARNUNG
33/46
Verletzungsgefahr durch unkontrollierte Bewegung des
Hebegerätes
►
Transportweg und Last immer im Auge behalten !
Nur bei guter Sicht über den ganzen Arbeitsbereich arbeiten.
►
Vor dem Ablösen der Last sicherstellen, dass keine Person im
Gefahrenbereich ist.
Verletzungsgefahr durch herabfallende Last
►
Vor jedem Transportvorgang Last mit Hilfe der Lastsicherungskette
sichern.
►
Last erst ab einem Vakuumwert von -0,6 bar (Manometernadel im
grünen Bereich) anheben. Die Haltekraft ist sonst nicht ausreichend.
►
Last niemals ruckartiges anheben oder absenken.
►
Lasten mit feuchten, nassen, öligen, vereisten, verschmutzten,
staubigen oder andersartig die Reibung herabsetzenden Oberflächen
müssen vor dem Ansaugen gereinigt werden !
►
Max. Traglast der Saugplatte darf nicht überschritten werden.