Besondere Gefahren
Arbeitsbereich für unbefugte Personen, insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
Vorsicht bei nassen, angefrorenen oder verschmutzten Baustoffen.
Vorsicht bei Gewitter!
Das Arbeiten mit dem Gerät bei Witterungsverhältnissen unter 3 ° C (37,5° F) ist
verboten! Es besteht die Gefahr des Herabfallens der Last bedingt durch Nässe
oder Vereisung.
Da die Last durch Unterdruck an den Saugplatten des Gerätes gehalten wird, fällt sie
Verbot
herab, sobald der Unterdruck zusammenbricht (z.B. bei Energieausfall).
Setzen Sie die Last bei Ausfällen wenn möglich sofort ab. Andernfalls entfernen Sie
sich sofort aus dem Gefahrenbereich. Lebensgefahr
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Hebegerät dient zum bodennahen (siehe Kapitel „Sicherheit im Betrieb") Heben und
Transportieren von flachen, dichten und nicht porösen Steinplatten aus Granit, Marmor, WET CAST
etc., sowie Betonelementen, Natursteinen, SandsteinenTrittstufen, Steinzeugrohren usw. (sofern eine
Unterdruck von -0,6 bar ereichbar ist) mit Hilfe von geeigneten Transport- oder Hubmitteln (Kran,
Kettenzug, Baustellenfahrzeug, ...).
WARNUNG
11/46
Gefahr durch herabfallende Gegenstände wegen Verwendung
einer ungeeigneten Saugplatte.
►
Die Saugplatte ist nicht Teil des Lieferumfangs. Der Betreiber hat
sicherzustellen, dass nur Saugplatten verwendet werden, die für die zu
hebende Last geeignet sind.
Maximale Traglast 600 kg.
►
Die Saugplattenbefestigung muss den im Kap. 5.3 genannten
Anforderungen gehorchen. Andere Saugplattenbefestigungen sind
nicht zugelassen.
►
Die Ansaugfläche der zu hebenden Last muss saugdicht sein, d.h.
wenn die Energieversorgung abgeschaltet wird, muss die gegriffene
Last noch 5
Minuten gehalten werden. Dies ist gegebenenfalls durch Versuche
abzusichern.