WARNUNG
Pflichten des Betreibers
Das Hebegerät darf nur von qualifizierten Fachkräften und Mechanikern installiert, gewartet und
repariert werden.
Eine Fachkraft ist: Wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Kenntnisse und Erfahrungen,
sowie seiner Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen, die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen,
mögliche Gefahren erkennen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen treffen kann. Eine Fachkraft
muss die einschlägigen fachspezifischen Regeln einhalten.
WARNUNG
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Das Hebegrät muss vor jedem Einsatz auf Funktion und Zustand geprüft werden (siehe Kap.
0).
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Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung dürfen nur bei stillgelegtem Hebegerät
erfolgen!
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Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das Hebegerät erst nach einer kompletten
Mängelbeseitigung wieder eingesetzt werden.
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Bei Rissen an tragenden Teilen muss das Hebegerät sofort jeglicher Nutzung entzogen
werden.
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Die Betriebsanleitung für das Hebegerät muss am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
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Das am Hebegerät angebrachte Typenschild darf nicht entfernt werden.
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Lebensgefahr durch Herabstürzen bei Verwendung als
Transportmittel für Mensch und Tier, oder als Steighilfe.
Knochenbrüche, schwerste Verletzungen und Tod sind die Folge.
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Das Verwenden des Hebegerätes als Steighilfe oder zum Transport
von Menschen und Tieren ist verboten!
Der Betrieb des Anwenders muss durch innerbetriebliche Maßnahmen
sicherstellen, dass jede Person, die im Betrieb des Anwenders mit der
Aufstellung, Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung und Reparatur des
Hebegeräts beauftragt ist, nur Versicherte beschäftigt,
• die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die körperlich und geistig
geeignet sind,
• die im Führen oder Instandhalten des Hebegeräts unterwiesen sind,
• die Betriebs- und Wartungsanleitung gelesen und verstanden haben,
• und von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragen Aufgaben
zuverlässig erfüllen.
Die Betriebs- und Wartungsanleitung muss jederzeit zugänglich sein und
für spätere Zwecke aufbewahrt werden.
Verletzungsgefahr durch Fehlanwendung oder Missachtung von
Warn- und Sicherheitshinweisen.
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Benutzung nur durch geschultes Personal.
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Pausenregelung gemäß der örtlichen Bestimmungen, um Unfälle
aufgrund
von Unachtsamkeit zu vermeiden.