Definition des Gefahrenbereichs
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Gefahrenbereich ist der Bereich innerhalb oder im Umkreis eines Arbeitsmittels, in dem die
Sicherheit oder die Gesundheit von sich darin aufhaltenden Personen gefährdet ist oder gefährdet
sein könnte.
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Beim Anheben der Last oder beim Transport besteht die Möglichkeit, dass die Last und das
Hebegerät herabfallen oder abgesenkt werden. Deshalb ist grundsätzlich der Bereich direkt unter
dem Hebegerät ein Gefahrenbereich.
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Beim horizonalen Transport ist zu beachten, dass durch Anheben, horizontales Beschleunigen und
Abbremsen der Last z.B. eine Drehung, Schiefstellung oder Pendelbewegung eintritt. Daher ist die
Umgebung der Last ein Gefahrenbereich.
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Daher ist auch beim Führen der Last durch den Anschläger ein entsprechender Sicherheitsabstand
notwendig (immer den Haltegriff zum Führen der Last verwenden).
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Nicht vor der Last gehen – durch z.B. unerwartete Hindernisse besteht Stolpergefahr und die Last
fährt auf Sie zu. Auch beim Abstoppen der horizontalen Fahrbewegung pendelt die Last in ihre
Richtung. Ein gleichzeitiges beobachten/überwachen des Transportweges und der Last ist nicht
möglich.
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Der Gefahrenbereich beim Lastabsturz hängt im Wesentlichen von der Transporthöhe ab und ist
schwer einzuschätzen. Lasten sollten grundsätzlich so bodennah wie möglich gehalten werden.
WARNUNG
16/46
Verletzungsgefahr durch herabfallende Gegenstände wenn
- der Unterdruck zusammenbricht
- die Last durch Kollision abschert
- Bauteile durch Fehl- und Überbelastung oder unzulässige Umbauten
versagen.
Personen werden getroffen und verletzt oder erschlagen!
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Arbeitsbereich weiträumig für unbefugte Personen, insbesondere
Kinder absichern.
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Vor jedem Transportvorgang muss die Last mit der
Lastsicherungskette gesichert werden.
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Der Aufenthalt unter schwebender Last ist verboten.
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Nur bei guter Sicht über den ganzen Arbeitsbereich arbeiten.
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Auf andere Personen im Arbeitsbereich achten.
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Last nie über Personen hinweg befördern.
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Der Schwerpunkt der Last muss sich stets im Arbeitsbereich des
Transport- oder Hubmittels (Kran, Kettenzug, Baustellenfahrzeug, ...)
befinden.
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Haltegriff des Hebegerät nicht loslassen, solange eine Last gehoben
wird.
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Der Bediener/Betreiber muss den Arbeitsbereich absichern. Die dafür
notwendigen Personen bzw. Einrichtungen sind während des Hebe-
/Transportvorgangs bereitzustellen.