Entsorgung
– Nur vollständig entladene Batterien und Akkus entsprechend der Batterie-
verordnung entsorgen!
– Elektronische Geräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern
müssen gemäß der Richtlinie 2002/96/EG des europäischen
Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elek-
tro- und Elektronik-Altgeräte fachgerecht entsprechend den
nationalen Entsorgungsvorschriften entsorgt werden.
Warnung!
Batterien und Akkus zum Entladen nicht kurzschließen!
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