Kalibrierservice; Mängelhaftung; Usa Und Kanada; Entsorgung - BRAND HandyStep touch Mode D'emploi

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Kalibrierservice

Die ISO 9001 und GLP-Richtlinien fordern die regelmäßige Überprüfung
Ihrer Volumenmessgeräte. Wir empfehlen, alle 3-12 Monate eine Volumen-
kontrolle vorzunehmen. Der Zyklus ist abhängig von den individuellen An-
forderungen an das Gerät. Bei hoher Gebrauchshäufigkeit oder aggressiven
Medien sollte häufiger geprüft werden. Die ausführliche Prüfanweisung
steht unter www.brand.de bzw. www.brandtech.com zum Download bereit.
BRAND bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Ihre Geräte durch
unseren Werks-Kalibrierservice oder durch das BRAND-DAkkS-Labor
kalibrieren zu lassen.
Schicken Sie uns einfach die zu kalibrierenden Geräte mit der Angabe,
welche Art der Kalibrierung Sie wünschen. Sie erhalten die Geräte nach
wenigen Tagen zusammen mit einem Prüfbericht (Werkskalibrierung) bzw.
mit einem DAkkS-Kalibrierschein zurück. Nähere Informationen erhalten Sie
von Ihrem Fachhändler oder direkt von BRAND.
Die Bestellunterlage steht unter www.brand.de zum Download bereit (s.
Technische Unterlagen).
Mängelhaftung
Wir haften nicht für Folgen unsachgemäßer Behandlung, Verwendung,
Wartung, Bedienung oder nicht autorisierter Reparatur des Gerätes oder
für Folgen normaler Abnutzung, insbesondere von Verschleißteilen wie z.B.
Kolben, Dichtungen, Ventilen sowie bei Glasbruch. Gleiches gilt für die
Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung. Insbesondere übernehmen wir kei-
ne Haftung für entstandene Schäden, wenn das Gerät weiter zerlegt wurde
als in der Gebrauchsanleitung beschrieben oder wenn fremde Zubehör- bzw.
Ersatzteile eingebaut wurden.

USA und Kanada:

Informationen zur Mängelhaftung finden Sie unter www.brandtech.com.

Entsorgung

Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Batterien/Ak-
kus und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer
vom Hausmüll (unsortierter Siedlungsabfall) getrennt ent-
sorgt werden müssen.
Elektronische Geräte müssen gemäß der Richtlinie 2002/96/EG des
europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte fachgerecht entsprechend den nationalen
Entsorgungsvorschriften entsorgt werden.
Batterien und Akkus enthalten Stoffe, die sich schädlich auf die Umwelt und
die menschliche Gesundheit auswirken können. Sie müssen daher gemäß
der Richtlinie 2006/66/EG des europäischen Parlaments und des Rates
vom 06. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren fachgerecht
entsprechend den nationalen Entsorgungsvorschriften entsorgt werden. Nur
vollständig entladene Batterien und Akkus entsorgen.
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