Reinigung und Wartung
m
WARNUNG!
Vor Einstell-, Wartungs- oder
Reparaturarbeiten den Netzstecker
ziehen.
m
WARNUNG!
Alle in diesen Anweisungen
u
beschriebenen Arbeiten müssen
von einer Fachwerkstatt
ausgeführt werden. Nur
Originalbauteile verwenden.
Das Gerät vor allen Wartungs‑
und Reinigungsarbeiten
abkühlen lassen. Es besteht
Verbrennungsgefahr.
Vor jedem Gebrauch das Gerät auf sichtbare
Mängel untersuchen, z. b. auf gelöste,
verschlissene oder beschädigte Teile, und
prüfen, ob sich alle Schrauben oder sonstigen
Teile an der richtigen Stelle befinden.
Ganz besonders die Schleifscheibe
prüfen. Beschädigte Teile auswechseln.
Reinigung
HINWEIS
Keine Reinigungs- oder Lösungsmittel
u
verwenden. Chemische Substanzen
können die Kunststoffteile des Geräts
angreifen. Das Gerät nie unter
fließendem Wasser reinigen.
Das Gerät nach jedem Gebrauch gründlich
reinigen.
Die Geräteoberflächen mit einer weichen
Bürste oder einem Tuch abwischen.
Lagerung
Das Gerät trocken und außer Reichweite
von Kindern aufbewahren.
Schleifscheiben müssen trocken und
senkrecht ohne zu Stapeln gelagert
werden.
18 DE/AT/CH
Transport
Das Produkt vor Stößen und starken
Vibrationen schützen, die insbesondere
während des Transports in einem Fahrzeug
auftreten.
Das Produkt fixieren, damit es nicht
verrutschen oder umkippen kann.
Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umweltfreundlichen
Materialien, die Sie über die örtlichen
Recyclingstellen entsorgen können.
Produkt:
A ]
[
10 ]
[
Das Produkt inkl. Zubehör und die
Verpackungsmaterialien sind recyclebar
und unterliegen einer erweiterten
Herstellerverantwortung.
Entsorgen Sie diese getrennt, den abgebildeten
Info-tri (Sortierinformation) folgend, für eine
bessere Abfallbehandlung.
Das Triman-Logo gilt nur für Frankreich.
Beachten Sie die Kennzeichnung
der Verpackungsmaterialien bei
der Abfalltrennung, diese sind
gekennzeichnet mit Abkürzungen
(a) und Nummern (b) mit folgender
Bedeutung: 1–7: Kunststoffe/20–22:
Papier und Pappe/80–98:
Verbundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren
Sie bei Ihrer Gemeinde oder
Stadtverwaltung.