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Sicherheit
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Hebeanlage ist ausschließlich für das Abpumpen von fäkalienfreiem und fäkalienhaltigem häuslichem
Abwasser zu verwenden.
Ein Einsatz der Anlage in explosionsgefährdeter Umgebung ist unzulässig.
Alle nicht durch eine ausdrückliche und schriftliche Freigabe des Herstellers erfolgten
•
Um- oder Anbauten
•
Verwendungen von nicht originalen Ersatzteilen
•
Durchführungen von Reparaturen durch nicht vom Hersteller autorisierten
Betrieben oder Personen
•
Verwendungen unter anderen Bedingungen, als in den aktuellen Richtlinien und Normen gefordert
können zum Verlust der Gewährleistung führen.
Hinweis:
Um bei möglichen Spannungsspitzen die elektrischen Komponenten der Anlage vor Schaden zu bewahren, ist
das Schaltgerät mit einer Schutzbeschaltung versehen. Diese dient nicht vor Schutz durch Blitzeinschlag. Sollten
diesbezüglich Anforderungen bestehen, ist bauseits für eine entsprechende Schutzeinrichtung zu sorgen.
2.2
Personalauswahl und -qualifikation
Personen, die die Hebeanlage montieren, müssen
–
mindestens 18 Jahre alt sein.
–
für die jeweiligen Tätigkeiten ausreichend geschult und qualifiziert sein.
–
die einschlägigen technischen Regeln und Sicherheitsvorschriften kennen und befolgen.
Qualifiziertes Personal sind Personen, die durch ihre Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer Kenntnisse
einschlägiger Bestimmungen, gültiger Normen und Unfallverhütungsvorschriften die jeweils erforderlichen
Tätigkeiten ausführen und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.
Arbeiten an elektrischen Bauteilen dürfen nur von dafür ausgebildetem Fachpersonal und unter Einhaltung aller
geltenden Regelungen der Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) vorgenommen werden.
2.3
Organisatorische Sicherheits-Maßnahmen
Die Betriebs- und Wartungsanleitung ist stets verfügbar zu halten.
2019/12
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Sicherheit
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