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Kessel Aqualift F Basic Instructions D'utilisation Et De Maintenance page 10

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2.4
Gefahren, die vom Produkt ausgehen
2.4.1
Gefahr durch besondere Örtlichkeit / Umgebungsbedingungen
Gefahr durch giftige und gesundheitsgefährdende Dämpfe, Gase und Stoffe (z. B. Bakterien, Viren). Befindet
sich die Hebeanlage in einem Schacht, sind darin notwendige Arbeiten ausschließlich durch Fachpersonal
(Siehe 2.2) durchzuführen.
2.4.2
Gefahr für die Gesundheit
Die Hebeanlage fördert fäkalienhaltiges Abwasser, welches gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten kann.
Sicherstellen, dass kein direkter Kontakt zwischen dem Abwasser oder davon verschmutzten Anlagenteilen
mit Augen, Mund oder Haut stattfindet. Bei einem direkten Kontakt die betroffene Körperstelle sofort gründlich
reinigen und ggf. desinfizieren. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
2.4.3
Gefahr durch Lärm
Der Betrieb der Hebeanlage kann einen hohen Lärmpegel verursachen. Tragen Sie bei Bedarf entsprechende
Schutzausrüstung und sorgen Sie für schalldämmende Maßnahmen.
2.4.4
Explosionsgefahr
Gemäß EN 12050-1: 2015-05 kann das Innere des Anlagenbehälters einer Fäkalienhebeanlage als
explosionsgefährdeter Bereich eingestuft werden. Für diese Einstufung ist der Betreiber der Anlage im Rahmen
einer Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Eine Zonen-Einteilung ist nur erforderlich, wenn gleichzeitig
explosionsfähige Gase zum Beispiel durch Einleitung oder Faulgasbildung entstehen und
Maßnahmen zur Verhinderung einer gefährlichen Konzentration von gefährlichen Gasen wie Be-
und Entlüftung nicht ausreichen.
Bei normgerechter Installation und Betrieb gemäß EN 12056-4 und ausreichendem Austausch der Atmosphäre
im Anlagenbehälter wird im Normalbetrieb die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre
vermieden.
Unabhängig hiervon muss der Betreiber der Anlage ausreichende Arbeitssicherheit bei allen Arbeiten
an der Anlage gewährleisten. Besondere Gefahren entstehen durch toxische Gase wie beispielswiese
Schwefelwasserstoff oder auch den Mangel an Sauerstoff. Daher müssen geeignete Schutzmaßnahmen wie
Freimessen oder Zwangsbelüften gemäß den Arbeitssicherheitsvorschriften durchgeführt werden.
2.4.5
Gefahr durch Hitze
Gefahr von Verbrennungen beim Berühren heißer Oberflächen. Abwasserpumpen entwickeln bei längerem
Lauf eine hohe Temperatur an der Gehäuseoberfläche. Schutzausrüstung (Handschuhe) tragen oder Pumpen
entsprechend abkühlen lassen.
2.4.6
Gefahr durch unerwartetes Anlaufen der Abwasserpumpe
Ist die Hebeanlage nicht vom Netz getrennt, kann die Abwasserpumpe unvermittelt anlaufen. Abwasserpumpe
ausschließlich durch Fachpersonal und bei freigeschalter sowie gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten
abgesicherter Ablage ausbauen.
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Sicherheit
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2019/12

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