KAPITEL 7
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KONTROLLE UND WARTUNG
DER ZUGRIFF AUF DAS MASCHINENINNERE IST EINEM FACHTECHNIKER DES HERSTELLERS
VORBEHALTEN ERFOLGT DER ZUGRIFF AUF EIGENE INITIATIVE ÜBERNIMMT DER HERSTELLER KEINERLEI
ZIVIL- UND STRAFRECHTLICHE VERANTWORTUNG FÜR EVENTUELLE PERSONEN- UND SACHSCHÄDEN
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ALLE ELEKTRISCHEN BAUTEILE SIND IM MASCHINENKÖRPER GESCHÜTZT UND UM AUF SIE ZU
ZUGREIFEN,
MUSS
DAS
ANGESCHRAUBTE
SCHUTZGEHÄUSE
ENTFERNT
WERDEN:
FÜR
EINEN
EVENTUELLEN ZUGRIFF MUSS DER STECKER AM SCHALTSCHRANK ABGETRENNT WERDEN.
Wartung