Der Inhaber der Zahnarztpraxis ist für die Konformität der Anlagen, der Umgebung und der Versorgungen mit
den in der folgenden Übersicht aufgeführten, grundlegende Voraussetzungen verantwortlich:
KONFORMITÄTSÜBERSICHT FÜR ANLAGEN, Umgebung, Versorgungen
BETREFRF
Umgebung
Stromanlage
Stromversorgung
Wasseranlage
Wasserbehandlungsgeräte
Wasserversorgung
Druckluftanlage
Druckluftversorgung
Chirurgische Absauganlage
Abflussanlage
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GRUNDLEGENDE VORAUSSETZUNGEN
a) Nicht explosionsgefährdet und nicht unter Druck stehend.
b) Temperatur zwischen 10 und 40 °C.
c) Relative Luftfeuchtigkeit zwischen 30 und 75 %.
d) Luftdruck zwischen 700 und 1060 hPa (700 ÷ 1060 mbar)
a) Entspricht der CEI 64-4 Norm (Normen für elektrische Anlagen in medizinisch genutzten
Räumen) und dem Gesetz 46/90 (für Italien).
Insbesondere wird die Auslegung der ERDUNGSANLAGE gemäß der CEI 64-4 Norm, Art. 3.2.01
(für Italien) VORGESCHRIEBEN.
b) Gleichstromnetzspannung 230 V ± 10% Frequenz 50/60 Hz
Zur Lieferung der erforderlichen Leistung geeignet.
Gleichstromnetzspannung: 230 V
Maximal zulässige Abweichung der Versorgungsspannung: ± 10 %
Maximale Leistungsaufnahme: 1,45 kVA
Die Behandlungseinheit ist mit einer geeigneten Versorgungsklemmleiste zum Daueranschluss
ans Stromnetz vorgesehen.
Dem Gerät muss ein zweipoliger Differentialschalter von mindestens 16 A - 250 V mit einer
Differential-Leistung von I∆N = 0,03 A vorgeschaltet werden, der mit den entsprechenden
europäischen Normen übereinstimmt.
Soll ein Luftkompressor installiert werden, sind eine von der Behandlungseinheit eigenständige
Stromversorgung und Schutzvorrichtungen erforderlich.
In Übereinstimmung mit den nationalen Trinkwasservorschriften.
In Übereinstimmung mit den nationalen Trinkwasservorschriften.
Filtriertes und entkalktes Trinkwasser für den Hausgebrauch, für Becher und Speischale
a) Wasserhärte:
0 ÷ 20 °F (Grad, französisch)
15 ÷ 20 °F (Grad, französisch) – für Sonden-Kontrollsysteme
b) Druck:
300 ÷ 500 kPa (3 ÷ 5 bar)
c) Strömungsvermögen:
≥ 3 l/min bei 450 kPa (4,5 bar)
Bei Druckwerten von weniger als 300 kPa (3 bar) muss der Behandlungseinheit eine
Vorrichtung vorgeschaltet werden, die den erforderlichen Druck gewährleistet (Autoklav). Bei
Druckwerten über 500 kPa (5 bar) muss der Behandlungseinheit ein entsprechender
Druckminderer vorgeschaltet werden.
Die Versorgungsleitung muss mit einem Absperrventil versehen sein.
Zur Vermeidung einer etwaigen Wasserverunreinigung durch Flüssigkeitsrückfluss aus der
Behandlungseinheit
wird
die
Versorgungssystem gemäß EN1717 empfohlen, wodurch die Trennung von Leitungswasser und
Spritzinstrumenten gewährleistet wird.
Installation an einem gut belüfteten, hygienisch geschützten Ort, nicht in der Nähe des
Luftablasses der chirurgischen Absaugvorrichtung und von Hitzequellen.
a) Druckluft, Druckwerte zwischen 550 und 700 kPa (5,5 ÷ 7 bar)
b) Strömungsvermögen mindestens 50 l/min bei 400 kPa (4 bar)
c) Maximaler Taupunkt 10 °C
Die Versorgungsleitung muss mit einem Absperrventil versehen sein.
Eine derartige Anlage ist erforderlich, falls die Behandlungseinheit an ein zentrales,
chirurgisches Absaugsystem angeschlossen werden soll. Bei einer sogenannten MONOSTUDIO-
Absauganlage genügt es, die Absaugvorrichtung mit der entsprechenden beiliegenden Leitung
an die Behandlungseinheit anzuschließen. Der Luftablass der chirurgischen Absaugvorrichtung
sollte aus umwelthygienischen Gründen nach außen ins Freie erfolgen.
- Luftströmung: 300 l/min.
- Druckabfall: 10 kPa (0,1 bar).
Die Abflussleitung muss ein Gefälle von etwa 1 cm/m von der Behandlungseinheit zum
zentralen Abflussrohr aufweisen, der Abfluss muss gewartet werden können.
~
50/60 Hz
Wasserversorgung
der
Behandlungseinheit
31/01/2011 - 97050183-03-DE - 9
durch
ein