Sicherheit
3.12
Hinweise für den Benutzer des Hebegerätes
•
Als Benutzer müssen Sie vor Inbetriebnahme des Hebegerätes eingewiesen worden sein. Sie müssen die
Betriebsanleitung und besonders das Kapitel "Sicherheit" gelesen und verstanden haben.
•
Sorgen Sie dafür, dass nur autorisierte Personen mit dem Gerät arbeiten.
Sie sind im Arbeitsbereich des Gerätes Dritten gegenüber verantwortlich.
3.13
Persönliche Schutzausrüstung
Tragen Sie bei der Bedienung des Gerätes stets:
•
Sicherheitsschuhe (mit Stahlkappe),
•
feste Arbeitshandschuhe.
•
Gehörschutz
3.14 Verhalten im Notfall
Ein Notfall liegt vor:
•
bei plötzlichem Energieausfall (Spannungsausfall bzw. Druckluftausfall) ➔ Gerät schaltet aus,
•
wenn der Vakuumdruck unter -0,6 bar in den roten Bereich des Manometers abfällt → akustische
Warneinrichtung ertönt.
Setzen Sie die Last, wenn möglich sofort ab. Ist das nicht mehr möglich, dann entfernen Sie sich sofort aus dem
Gefahrenbereich. Die Last wird herabfallen!
3.15
Sicherheitseinrichtungen prüfen
Das Hebegerät verfügt über folgende
Sicherheitseinrichtungen:
Sicherheitseinrichtungen prüfen:
Manometer und Warneinrichtung
prüfen:
5240.0018
•
Manometer mit roter Gefahrenbereichsanzeige
•
Warneinrichtung - akustisch bzw. elektronisch (optional)
•
bei unterbrochenem Betrieb zu Beginn jeder Arbeitsschicht oder
•
bei durchgehendem Betrieb einmal wöchentlich
Warneinrichtung überwacht das Betriebsvakuum und Stromausfall
•
Hebegerät einschalten.
•
Hebegerät auf eine Steinplatte oder ähnliches aufsetzen und Steinplatte
ansaugen.
Achtung: Steinplatte nur ansaugen, nicht anheben! Die Steinplatte kann sich bei der
Überprüfung lösen und herabfallen.
•
Wenn der Unterdruck aufgebaut ist, stellen Sie eine Undichtheit an der
Dichtlippe der Saugplatte her.
Der Unterdruck am Manometer nimmt ab. Wenn der Zeiger den roten
Gefahrenbereich erreicht, muss die Warneinrichtung Alarm geben.
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