Kinder-Straßenfahrrad
Einleitung
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf dieses
PUKY-Straßenfahrrades. Sie haben hiermit ein
Qualitätsprodukt erworben. Diese Bedienungs-
anleitung enthält Informationen zum sicheren
Betrieb und zur Pflege des neuen Fahrrades.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren
Fachhändler, oder nutzen Sie unseren Inter-
net-Kontakt: www.puky.de.
Die erste Fahrt
Der erste Kontakt Ihres Kindes mit dem öffent-
lichen Verkehrsraum stellt hohe Anforderungen
an Ihr Kind und an Ihre Aufsichtspflicht. Wir
empfehlen, Kinder nicht zu überfordern. Sollte
der Gleichgewichtssinn nicht durch das früh-
zeitige Training mit dem Roller, Laufrad oder
Spielrad in Fleisch und Blut übergegangen
sein, so raten wir Ihnen unbedingt, die nach-
folgenden Sicherheitshinweise zu beachten.
Üben Sie auf jeden Fall mit Ihrem Kind zuerst
das Fahrradfahren im geeigneten Schonraum,
bevor Sie es selbstständig im öffentlichen
Ver-kehrsraum fahren lassen.
Vermeidung von Gefahren
z Erst wenn Ihr Kind das Radfahren sicher
beherrscht, sollte es am öffentlichen
Straßenverkehr teilnehmen.
z Um sich auf öffentlichen Straßen richtig zu
verhalten, ist es für Ihr Kind notwendig, die
wichtigsten Grundregeln des Straßenver-
kehrs zu kennen.
z Überfordern Sie Ihr Kind nicht. Andere
Verkehrsteilnehmer, besonders Autos, ver-
unsichern den noch unerfahrenen neuen
Verkehrsteilnehmer.
Fahrtechnik
Erklären Sie Ihrem Kind vor dem ers-
ten Fahrtantritt die Bedienung des
Fahrrades. Es sollte sich erst mit den unter-
schiedlichen Komponenten des Fahrrades in
Ruhe vertraut machen. Dies gilt in besonderer
Weise für die Wirkung
der Bremsen. Üben Sie mit dem Kind das
Bremsen im Schonraum (z.B. auf einer Spiel-
straße). Zu starkes Bremsen mit der Vorder-
radbremse kann zum Blockieren des Vorder-
rades – und damit zum Sturz führen. Vorsicht
bei Nässe oder Schotter! Wenn Fahrradwege
vorhanden sind, sollten sie auch genutzt wer-
den, hier sollten Erwachsene Vorbild sein.
Rechtliche Hinweise:
Ihr neues Kinderstraßenfahrrad erfüllt alle
Voraussetzungen der deutschen Straßenver-
kehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und darf
daher im öffentlichen Straßenverkehr benutzt
werden. Voraussetzung ist hier allerdings,
dass Ihr Kind das 8. Lebensjahr vollendet hat,
sonst muss es den Bürgersteig nutzen,
welches grundsätzlich bis zur Vollendung des
10 Lebensjahres gestattet ist.
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