10. Verderben vermeiden: Speisen sollten bei niedriger Temperatur gelagert werden,
da nur wenige Mikroorganismen ohne Luft gedeihen.
11. Sollten die Temperaturen im Kühlschrank höher als 4 ˚C sein (insbesondere über
längere Zeiträume), so begünstigt dies die Vermehrung von schädlichen
Mikroorganismen, so dass es ratsam ist, die Temperatur unter 4 ˚C zu halten.
12. Beträgt die Temperatur im Gefrierfach -17 ˚C oder weniger, ist dies geeignet für die
Lagerung von Speisen, obwohl das Gefrieren die Mikroorganismen nicht abtötet,
sondern das Wachstum hemmt.
13. Die Temperatur bei vakuumdichten Lagerung wirkt sich auch auf getrocknete Speisen
aus: die Haltbarkeitsdauer steigt um 3-4 Mal bei jeder Temperatursenkung um 10 ˚C.
5.5 Bedienungsanweisungen
5.5.1 Vor dem ersten Gebrauch
•
Reinigen Sie vor jeder Benutzung sorgfältig das Gerät sowie Arbeitsflächen und mit
Lebensmitteln in Berührung kommende Zubehörteile (Vakuumier-Behälter, Deckel,
usw.) unter Beachtung der Anweisungen im Abschnitt 6.2 „Reinigung".
5.5.2 Gerät einschalten
•
Den Netzstecker (11) in die Steckdose stecken (siehe technische Daten).
Die LEDs 1.2 und 1.4 der Tasten Normal und Humid leuchten auf.
5.5.3 Einstellungen
Die Regulierungen müssen immer dann eingestellt werden, wenn der Netzstecker (11)
in die Steckdose gesteckt wird. Für die Einstellung der gewünschten Regulierung die
entsprechende Taste drücken.
Einstellen der Ansauggeschwindigkeit
Die Vakuum-Verpackungsmaschine verfügt über die Regulierfähigkeit der Absaug-
geschwindigkeit der Pumpe, dadurch werden die Verpackungsvorgänge erleichtert.
Bei Start des Gerätes ist die automatisch eingestellte Geschwindigkeit Normal (1.2),
d.h. die höchste, die normalerweise für die Verpackung verwendet wird.
Sollen hingegen zerbrechliche Lebensmittel in die Vakuumier-Beutel verpackt werden,
ist es ratsam, die Funktion Slow (1.1) zu wählen, die die Geschwindigkeit der Pumpe
verringert, wodurch der Vorgang bequem verfolgt werden kann, der durch das manuelle
Verschweißen über die Aktivierung der Taste Manual Seal (1.8) zum geeigneten
Zeitpunkt beendet wird.
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