Montage- und Betriebsanleitung
1
Allgemeines
Urheberrecht
Das Urheberrecht an dieser Anleitung verbleibt bei der TRAC-
TEL Greifzug GmbH.
Diese Anleitung ist nur für den Betreiber der darin beschriebenen
Anlagen sowie dessen Personal bestimmt. Diese Anleitung muss
dem Bediener jederzeit zugänglich sein. Weitere Exemplare
können angefordert werden.
Ohne Zustimmung der TRACTEL Greifzug GmbH dürfen keine
Bestandteile dieser Anleitung vervielfältigt, verbreitet oder an-
derweitig mitgeteilt werden.
Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Folgen haben.
Anschrift des Herstellers
Verkaufs- und Servicestelle:
TRACTEL Greifzug GmbH
Scheidtbachstraße 19-21
51469 Bergisch Gladbach, Deutschland
Postfach 20 04 40
51434 Bergisch Gladbach, Deutschland
Telefon: +49 (0) 22 02 / 10 04-0
Telefax: +49 (0) 22 02 / 10 04-50 + 70
Die TRACTEL Greifzug GmbH behält sich das Recht vor, im
Zuge der Produktverbesserung jegliche Änderungen an dem in
dieser Anleitung beschriebenen Produkt vorzunehmen.
Kunden können über die Unternehmen der TRACTEL-Gruppe
und die von der TRACTEL-Gruppe autorisierten Instandhalter auf
Anfrage Dokumentationen über andere TRACTEL-Produkte
erhalten: Hebezeuge und deren Zubehör, fest installierte oder
mobile Arbeitsbühnen zur Innen- und Außenbefahrung von Ge-
bäuden, Anschlagmittel, Abfangsicherungen für Lasten, Persön-
liche Schutzausrüstung gegen Absturz, Zugkraft- und Seilspan-
nungsmessgeräte, etc. Besuchen Sie hierfür auch die TRAC-
TEL–Website www.tractel.com.
Die TRACTEL-Gruppe und ihr Händlernetzwerk bieten Ihnen bei
Bedarf zusätzlich Kunden- und Reparaturservice.
1.1
Verwendete Begriffe und Abkürzun-
gen
In dieser Anleitung haben die folgenden Begriffe diese Bedeu-
tung:
Anlage / Maschine
Im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelten Lastauf-
nahmemittel, Hebezeuge, Sicherheitsbauteile und Anschlagmittel
zum Heben als Maschine. Mit Anlage oder Maschine wird auch
die Einrichtung bezeichnet, in die die hier beschriebene Maschi-
ne eingebaut wird.
DE-2
Anlagenhersteller
Der Anlagenhersteller (Anlagenplaner, Anlagenhersteller, Mon-
tagebetrieb) ist der Inverkehrbringer der Anlage und aller not-
wendigen Komponenten. Der Anlagenhersteller ist für den Ent-
wurf, die Herstellung, den Einbau und das Inverkehrbringen
verantwortlich.
Anschlagmittel
Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtun-
gen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder
Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen (z. B. Seilschlaufen,
Rundschlingen, Schäkel, Wirbelhaken, Ösenhaken, Umlenkrol-
len).
Anschlagpunkt, Aufhängepunkt
Teil der bauseitigen Aufhängekonstruktion, an dem Tragseil,
Sicherheitsseil, Umlenkrollen oder das Hebezeug unabhängig
voneinander angeschlagen werden.
Aufsichtführender
Der Aufsichtführende wird vom Betreiber benannt und ist vor Ort
für die Arbeitssicherheit verantwortlich.
Bediener
Person, die vom Betreiber in die Bedienung des Produktes ein-
gewiesen und mit dem Gebrauch betraut ist.
Betreiber
Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anla-
ge/des Geräts sowie für die Einhaltung der Wartungsintervalle
und die Durchführung der Instandsetzungsarbeiten verantwort-
lich.
Betriebsstunden
Betriebsstunden sind die Summe der effektiven Betriebszeiten
des Motors einer Winde.
Elektrofachkraft
Elektrofachkraft ist, wer über ausreichende Kenntnisse verfügt
oder durch eine Ausbildung die notwendigen Qualifikationen
erworben hat, Risiken zu erkennen und Gefährdungen zu ver-
meiden, die von der Elektrizität ausgehen können.
Gesamt-Hängelast
Die Gesamt-Hängelast ist die auf die Aufhängung einwirkende
statische Last, die sich aus der Nutzlast, dem Eigengewicht des
Lastaufnahmemittels, der Zusatzausrüstung, den Drahtseilen
und den Steuer- und Anschlusskabeln zusammensetzt.
Hebezeug / Maschine zum Heben von Lasten
Gerät oder Einrichtung bestehend aus einem Gerät mit Tragmit-
teln zum Heben oder Transportieren von Lasten (z. B. Seilwinde
oder Seilwinde mit Seil und Wirbelhaken).
Kunde/Endkunde
Der Kunde oder Endkunde ist der Kunde des Anlagenherstellers
und kann gleichzeitig auch der Betreiber sein.
Lastaufnahmemittel (LAM)
Ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungs-
teil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen
Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder
das dazu bestimmt ist, ein integraler Bestandteil der Last zu
werden. Als Lastaufnahmemittel gelten auch Anschlagmittel und
ihre Bestandteile.
G932.4 - 09/2015