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Verwendungsbereiche Der Sicherheitsschalter - SICK TR4 Mode D'emploi

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Kapitel 2
8
© SICK AG • Industrial Safety Systems • Deutschland • Alle Rechte vorbehalten
Zur Sicherheit
2.2
Verwendungsbereiche der
Sicherheitsschalter
Die Sicherheitsschalter der Typenreihe TR4 Direct sind Transponder-
Sicherheitsschalter, die berührungslos durch Betätiger (Transponder)
geschaltet werden.
Sie überwachen bewegliche trennende Schutzeinrichtungen wie folgt:
Der Gefahr bringende Zustand der Maschine oder Anlage kann nur
dann eingeschaltet werden, wenn die Schutzeinrichtungen geschlos-
sen sind.
Wenn eine Schutzeinrichtung bei laufender Maschine geöffnet wird,
dann wird ein Stopp-Befehl ausgelöst.
Für die Steuerung bedeutet dies:
Einschaltbefehle, die Gefahr bringende Zustände hervorrufen, dürfen
erst dann wirksam werden, wenn die Schutzeinrichtungen geschlos-
sen sind.
Gefahr bringende Zustände müssen beendet sein, bevor die Schutz-
stellung aufgehoben bzw. eine Schutzeinrichtung geöffnet wird.
Vor dem Einsatz der Sicherheitsschalter ist eine Risikobeurteilung an
der Maschine durchzuführen gemäß den folgenden Normen:
EN ISO 13 849-1: Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen
EN 12 100: Sicherheit von Maschinen, Grundbegriffe
EN 62 061: Sicherheit von Maschinen – Funktionale Sicherheit
sicherheitsbezogener elektrischer und programmierbarer elektro-
nischer Steuerungssysteme
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Einhalten der
einschlägigen Anforderungen für den Einbau und den Betrieb, insbe-
sondere gemäß den folgenden Normen:
EN ISO 14 119: Sicherheit von Maschinen – Verriegelungseinrich-
tungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen
EN ISO 13 855: Anordnung von Schutzeinrichtungen
EN 60 204E1: Elektrische Ausrüstung von Maschinen
EN 60 947E5-3: Niederspannungsschaltgeräte – Steuergeräte und
Schaltelemente
Die Sicherheitsschalter müssen regelmäßig einer technischen Über-
prüfung entsprechend Abschnitt 2.4 „Allgemeine Sicherheitshinweise
und Schutzmaßnahmen" unterzogen werden.
Betriebsanleitung
TR4
8014465/YIJ2/2015-03-02
Irrtümer und Änderungen vorbehalten

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