2. GARANTIEAUSSCHLUSS
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
•
Außerhalb der Garantielaufzeit (gemäß Absatz «Garantielaufzeit) auftretende Mängel oder
Funktionsstörungen des Systems.
•
Normaler Verschleiß des Gerätes.
•
Nachlässigkeit, unsachgemäße Benutzung und jeder nicht den Angaben des Benutzerhandbuches
entsprechende Gebrauch.
•
Anschluß des Tischgerätes an eine ungeeignete Energiequelle.
•
Verwendung von anderen als den von MORIA gelieferten Verbrauchsmaterialien, Teilen und
Zubehör.
•
Jede nicht von durch MORIA autorisiertem Personal durchgeführte Demontage, Änderung oder
Eingriff an den Geräten.
3. GARANTIELAUFZEIT
•
Die Garantielaufzeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung der Geräte.
•
Die Garantielaufzeit beträgt 12 Monate ab Inkrafttretungstag.
•
Außerhalb der einjährigen Vertragsgarantie beträgt die Garantie für Reparaturen 3 Monate ab
Rechnungsdatum.
4. HAFTUNG
•
Die Haftung der Fa. MORIA beschränkt sich auf die Stellung der im Absatz «Anwendungsbereich
der Garantie» genannten Leistungen. MORIA ist nicht haftbar für aus Eingriffen im Rahmen dieser
Garantie resultierenden, direkten oder indirekten vom Kunden erlittenen Schaden.
•
Zuständig für jeden Streitfall bezüglich der Auslegung oder Ausführung des vorliegenden Vertrages
oder der vorliegenden allgemeinen Bedingungen ist das Handelsgericht Nanterre (Frankreich).
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MORIA
#65009-G-01.2017