Mindestprofiltiefe der Radlauffläche
Die Profiltiefe der Radlauffläche (S, Abb. 46) an der
jeweils am stärksten abgefahrenen Stelle des Reifens
messen. Die abgemessene Tiefe darf niemals unter 2
mm liegen bzw. nie unter den, seitens der sich in Kraft
befindlichen Gesetzen bestimmten Werten.
Wichtig
Die Reifen regelmäßig auf eventuelle Risse oder
Einschnitte hin kontrollieren, besonders an deren
Seitenwänden. Ausblähungen oder breite und sichtbare
Flecken weisen auf innere Schäden hin. Ein Reifen mit
schweren Schäden muss ausgewechselt werden. Aus
Lauffläche eventuell in deren Gummiprofil festgeklem-
mte Steinchen oder sonstige Fremdkörper entfernen.
Abb. 46
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