Unfallverhütung; Bestimmungsgemäße Verwendung; Sicherheitshinweise - Pfaff BETA BGV C1 Mode D'emploi

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Elektroseilwinde >BETA II< BGV C1
Deutsch
für Bühnen und Studios
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung aufmerksam lesen!
Sicherheitshinweise beachten!
Dokument aufbewahren!
1.
Unfallverhütung
1.1. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Seilwinde >BETA< mit Stirnradgetriebe ist eine motorbetriebene Seilwinde für Konsolbefesti-
gung. Die Seilwinde ist für Einsätze gem. UVV BGV C1 mit ungeführtem Lastaufnahmemittel in Büh-
nen und Studios zum Heben und Senken von Lasten, z.B. Dekorationsteile, Traversen, Beleuch-
tungsgeräte usw. vorgesehen.
Bei geführten Lasten an Tragmitteln ist ein Schlaffseilschalter einzusetzen (als Zubehör lieferbar).
Nicht geeignet für Einsatz in explosionsgefährdeten Räumen
Nicht geeignet für Einsatz in aggressiver Umgebung
Nicht für Dauerbetrieb zugelassen.
Änderungen an der Seilwinde sowie das Anbringen von Zusatzgeräten sind nur mit un-
serer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung erlaubt.
Technische Daten und Funktionsbeschreibung beachten!
1.2. Unfallverhütungsvorschriften
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen Vorschriften zu beachten.
in Deutschland z.Zt.:
UVV BGV D 8 Winden- Hub- und Zuggeräte
UVV BGV C1 Bühnen und Studios (4.98)
DIN 56925 Punktzüge;
DIN 56921-11 Prospektzüge
SP 25.1/2 Arbeitssicherheit in Produktionsstätten
BGR 500 Kap. 2.8 Lastaufnahmeeinrichtung im Hebezeugbetrieb
DIN 15020 Blatt 1 und Blatt 2; VDE 0100 T726;
EN 60204 T1, El. Ausrüstung von Maschinen; EN 60204 T32 El. Ausrüstung von Maschinen-Hebezeuge
EG Richtlinie 98/37/EG, FEM 9.661, ISO 4308/1, ISO 4301/1, FEM 9.775, FEM 9.511
1)
in der jeweils gültigen Fassung

1.3. Sicherheitshinweise

Bedienung, Montage und Wartung nur durch:
Beauftragtes, qualifiziertes Personal (Definition für Fachkräfte nach IEC 364)
Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung, Unterweisung sowie Kennt-
nisse über einschlägige Normen und Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse
von den für die Sicherheit der Anlage Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils erforderliche Tä-
tigkeit auszuführen und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.
Für den Betrieb wird, gem. DIN 56925 bzw. DIN 56921-11, zusätzlich vorausgesetzt, dass dieser unter
Aufsicht von unterwiesenem Personal erfolgt, weil die wechselnden örtlichen Gegebenheiten sicher-
heitstechnisch nicht ausreichend erfasst werden können.
Das Befördern von Personen ist verboten.
Punktzüge gem. BGV C1 (04.1998) und DIN 56925 (06.1997) bzw. Prospektzüge DIN 56921-11
(07.1997) sind für den Einsatz als Flugwerke geeignet.
Vor der ersten Inbetriebnahme dieser Geräte ist zu beachten:
Flugwerke sind vor der ersten Inbetriebnahme auf ihren sicheren Zustand durch Sachverständige zu
prüfen und hierbei mit der 1,25fachen Nennlast probeweise unter statischen und dynamischen
Bedingungen zu belasten.
Vor jeder Produktion ist die Flugeinrichtung durch Sachkundige zu prüfen und eine Belastungsprobe
vorzunehmen. Belastungsproben mit Personen dürfen höchstens 0,5m über dem Boden stattfinden.
Unnötiger Aufenthalt unter gehobener Last ist verboten (entspr. UVV BVG C1)
Nie in bewegliche Teile greifen.
Mängel sind sofort sachkundig zu beheben.
technische Änderungen vorbehalten
design changes under reserve
04.01.411
1)
changements techniques sous réserve
!
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