- Bei Arbeiten im oder seitlich des Steigweges ist immer eine zusätzliche Sicherung mit der PSA nach
EN 358 (Halteseil) bzw. EN 354/355 (Falldämpferseil) vorgeschrieben!
3.5 Lösen der Fangeinrichtung nach Sturz per Not-Entriegelung
Es ist möglich, dass der Läufer nach einem Sturz, durch die exzentrische Form der Klemmung, sehr
fest auf der Schiene sitzt und nicht mehr bewegt werden kann. Für diesen Fall folgendermaßen vor-
gehen:
- Die Not-Entriegelung zur Seite schwenken (Abb. 10)
- Den Fanghebel über den üblichen oberen Anschlagpunkt hinaus schwenken (Abb. 11)
- Durch kräftiges nach oben ziehen des Karabiners den Läufer aus seiner Klemmung lösen
- Den Fanghebel wieder unterhalb der Not-Entriegelung bewegen, so dass diese wieder automatisch
zurückschwenken kann.
(ACHTUNG:die Not-Entriegelung nur in Notfällen benutzen, wenn der Läufer nicht mehr anders zu
lösen ist).
4. Sicherheitsbestimmungen
ACHTUNG: LEBENSGEFAHR!
Der Karabinerhaken des SPEED-H muss sowohl in vertikaler als auch bei horizontaler Schienenführung
direkt in die vordere zentrale Auffangöse des Auffanggurtes eingehängt werden und darf keinesfalls
verlängert werden!
Nur ordnungsgemäß montierte Schienenführungen benutzen. Beim Begehen insbesondere auf Schie-
nenstoß-Verbindungen und Leiterbefestigungen achten! Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsbestim-
mungen besteht Lebensgefahr!
- Sicherheitsgeräte auch bei kleinen Mängeln nicht mehr benutzen.
- Beschädigte oder sturzbelastete Sicherheitseinrichtungen, -geräte oder Schutzausrüstungen sofort
der Benutzung entziehen. Kontrolle durch einen Sachkundigen oder den Hersteller.
- Eigenmächtige Veränderungen oder Reparaturen sind nicht zulässig.
- Der Auffanggurt ist Teil einer persönlichen Schutzausrüstung und sollte nur von einer bestimmten
Person benutzt werden.
- Die Schutzausrüstung und die Sicherheitseinrichtung darf nur von Personen benutzt werden, die mit
der Materie vertraut sind und über die Gefahren unterrichtet sind.
- Zubehör anderer Hersteller darf nur mit Zustimmung von SKYLOTEC GmbH verwendet werden und
darf die Funktionstüchtkeit und Sicherheit nicht beeinträchtigen (siehe Pkt.10).
- Kleidung und Schuhe sind dem Einsatz und der Witterung anzupassen.
- Auffanggurt auf die persönlichen Maße plus Kleidung einstellen.
- Einsatz nur bei optimalem Gesundheitszustand vornehmen.
- Sicherheitsseile und Auffanggurte sowie Fangeinrichtung und Führungsseil komplett vor der Einwir-
kung von Schweißflammen und - funken sowie Säuren, Laugen, scharfen Kanten u.a. schützen.
- In Deutschland sind die Richtlinien BGR 198/199 der Berufsgenossenschaften sowie der örtlichen
bzw. branchengültigen Unfall- Verhütungs-Vorschriften zu beachten. In anderen Ländern sind die
entsprechenden nationalen Arbeitsschutzvorrichtungen zu beachten.
- Das Gewicht des Benutzers, einschließlich Kleidung und Ausrüstung, muss sich innerhalb der auf
dem mitlaufenden Auffanggerät angegebenen Nennlasten befinden.
4.1 Warnhinweise:
Auch bei zugelassenen Auffanggurten nach EN 361 bestehen unter Umständen Sicherheitsrisiken,
die insbesondere durch falschen Gebrauch oder die Kombination mit nicht geeigneter Ausrüstung
verstärkt werden. Daher ist Folgendes unbedingt zu beachten:
- zwischen dem Auffanggerät und dem Gurt darf keinesfalls eine Verlängerung angebracht werden.
- Es ist ein Auffanggurt mit möglichst eng anliegender Auffangöse zu verwenden. Nicht verwendet
werden dürfen Gurte mit Schlaufen oder elastische Gurte. Der Gurt muss korrekt eingestellt sein
und darf nicht locker anliegen; die Öse darf nicht zu tief sitzen (der Abstand zwischen Öse und Schritt
L1 muss größer sein als die Länge des Läufers L2, siehe Abb. A)
- Es ist verboten in die Hocke zu gehen oder ein Bein zur Entlastung über eine Leitersprosse zu hängen,
ohne zusätzlich mit einem Halteseil gesichert zu sein.
- Es dürfen keine Gegenstände wie z.B. Werkzeugtaschen unterhalb des Läufers vor dem Körper hä-
gen.
- Beim Auf- und Abstieg ist während der ersten beiden Meter besondere Vorsicht erforderlich, da der
Anwender nicht gegen ein Aufprallen auf den Boden geschützt sein könnte. Aber auch allgemein sollte
stets eine lichte Höhe von mindestens 2 Metern unter den Füßen des Benutzers frei sein. Bei Be-
gehung einer Anlage mit mehreren Personen sollte darauf geachtet werden, dass zwischen den
5