5.7
Anheben von Personen
Für den Fall, dass ein Flurförderzeug nicht mit Bedienelementen ausgestattet ist, die
direkt an der Hebevorrichtung (dies gilt beispielsweise nicht für Kommissionier-Flur-
förderzeug) betätigt werden können, darf dieses nur zum Anheben von Personen ver-
wendet werden, wenn es vom Hersteller für diesen Zweck vorgesehen wurde und
wenn die folgenden Vorschriften befolgt werden:
– Vergewissern Sie sich, ob es für diese Maßnahme ausgelegt ist;
– Alle vom Hersteller vorgeschriebenen Systeme zur Stabilisierung und Fixierung
der Position müssen vorhanden und aktiviert sein;
– Stellen Sie sicher, dass die erforderlichen Halteeinrichtungen - wie zum Beispiel
Geländer - vorhanden sind und ordnungsgemäß verwendet werden;
– Bringen Sie die Plattform-Befestigungen an und befestigen Sie die Plattform am
Gabelträger oder an der Gabel;
– Stellen Sie sicher, dass sich das leere oder beladene Hubsystem reibungslos bis
in die maximale Hubhöhe anheben lässt und dass alle Hub-Abschaltungssystem -
soweit vorhanden - betriebsbereit sind;
– Die Plattform ist waagerecht und mittig angeordnet und kann während des Anhe-
bens nicht nach vorne oder nach hinten kippen;
– Das Flurförderzeug steht fest in einer waagerechten Position;
– Schalten Sie alle Fahrregler in die Neutralstellung und die Feststellbremse muss
eingefallen sein;
– Kennzeichnen Sie den Bereich vor dem Anheben der Personen mit Pylonen oder
anderen Gegenständen, um auf die Arbeiten in großen Höhen hinzuweisen.
– Das Heben und Senken der Personen muss langsam und vorsichtig und nach aus-
drücklicher Aufforderung erfolgen;
– Meiden Sie Hindernisse über Kopf und Stromleitungen;
– Halten Sie Hände und Füße von allen Bedienelementen fern, die zurzeit nicht be-
nötigt werden;
– Befinden sich Personen auf der Plattform, darf das Flurförderzeug und/oder die
Plattform nur langsam und nur für geringfügige Veränderungen der horizontalen
Position bewegt werden, jedoch nur nach der ausdrücklichen Aufforderung der
Personen auf der Plattform.
– Die rotierenden Systeme am Flurförderzeug müssen mechanisch blockiert werden,
um jegliche Bewegung auszuschließen;
– Wenn sich der Bediener nicht in der Betriebsposition befindet, muss darauf geach-
tet werden, dass die Feststellbremse eingefallen ist.
– Das Gesamtgewicht der Plattform, der Ladung und der Personen darf nicht die
Hälfte der Tragfähigkeit überschreiten, für die das zum Anheben der Plattform ver-
wendete Flurförderzeug ausgelegt ist;
– Die Personen dürfen die Plattform nicht verlassen. Es ist nicht erlaubt, das Gelän-
der, die Planken, Leiter etc. der Plattform zu verwenden, um die Reichweite zu er-
höhen oder größere Höhen zu erreichen;
– Die auf der Plattform befindlichen Personen und Gegenstände/Ausrüstung dürfen
nicht über die zur Verfügung stehende Fläche hinausragen.
– Die Plattform muss bis auf den Boden abgesenkt werden, wenn Personen die Platt-
form besteigen oder verlassen möchten. Niemals versuchen, die Plattform durch
Klettern auf die Teile des Flurförderzeugs zu erreichen oder zu verlassen, oder die
angehobene Plattform durch Klettern zu erreichen oder zu verlassen.
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