Jungheinrich EKS 314 Instructions De Service page 54

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– Andere spezielle Betriebsbedingungen und Gefahren, auf die der Bediener sto-
ßen könnte.
3. Betrieb des angetriebenen Flurförderzeugs, einschl.:
– Planmäßige Inspektion vor jeder Schicht und genehmigte Verfahren zur Stillle-
gung eines Flurförderzeugs, das repariert werden muss;
– Verfahren zur Handhabung von Lasten: Heben, Senken, Aufnehmen, Abset-
zen, Schwenken;
– Fahren mit und ohne Lasten, Durchfahren von Kurven;
– Verfahren zum Anhalten und Ausschalten;
– Andere spezielle Betriebsbedingungen für besondere Anwendungen.
4. Regeln zur Betriebssicherheit und Verfahren einschl.:
– Bestimmungen dieses Handbuchs im Abschnitt "Betrieb des Flurförderzeugs"
in diesem Kapitel;
– Sonstige Regeln, Vorschriften oder Verfahrensweisen, die vom Arbeitgeber für
den Standort festgelegt wurden, an dem das angetriebene Flurförderzeug ein-
gesetzt wird.
5. Praktische Übungen, einschl.:
– Die Übungen für den Betrieb von angetriebenen Flurförderzeugen sollten nach
Möglichkeit in einem separaten Bereich durchgeführt werden, der von anderen
Arbeitsplätzen und Mitarbeitern abgegrenzt ist;
– Die praktischen Übungen sollten unter Aufsicht eines Ausbilders durchgeführt
werden;
– Die praktischen Übungen sollten den tatsächlichen Betrieb aller operativen Auf-
gaben einschließlich Transport, Manövrieren, Fahren, Anhalten, Anfahren so-
wie alle anderen Aktivitäten unter den Bedingungen enthalten oder simulieren,
mit denen der Bediener auch während der realen Nutzung des Flurförderzeugs
konfrontiert wird.
6. Überprüfung, Nachschulung und Durchsetzung
– Während der Schulung sollte der Arbeitgeber die Fähigkeiten und Kenntnisse
des Bedieners in Bezug auf die Anforderungen der Vorgaben mit Hilfe von Leis-
tungsüberprüfungen und mündlichen und/oder schriftlichen Tests ermitteln. Die
Arbeitgeber sollten entsprechende Kriterien für das Bestehen bzw. Durchfallen
dieser Tests festlegen. Die Arbeitgeber können diese Überprüfungen an ande-
re Mitarbeiter delegieren; sie tragen jedoch weiterhin die Verantwortung für die-
se Tests. Es sollten angemessene Protokolle geführt werden.
– Bei Einführung von neuen Anlagen, Modifizierung der bestehenden Anlagen,
Änderungen der Betriebsbedingungen oder im Falle einer nicht zufrieden stel-
lenden Leistung eines Bedieners sollten die Bediener eine Nachschulung er-
halten.
– Der Anwender ist für die sichere Nutzung des angetriebenen Flurförderzeugs
unter Einhaltung der in diesen Vorgaben aufgeführten Bestimmungen
verantwortlich.
NOTICE
Informationen über die Schulung von Bedienern erhalten Sie beispielsweise
bei den Herstellern von (angetriebenen) Flurförderzeugen, bei offiziellen, für
die Betriebssicherheit zuständigen Institutionen, bei den Verbänden der
Betreiber von Flurförderzeugen sowie bei Sicherheitsberatern.
E 25

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