Fahroberfläche: Die Oberfläche, auf der das Flurförderzeug eingesetzt wird, muss
entsprechend gepflegt werden, um sicherzustellen, dass die unter den vorherrschen-
den Umweltbedingungen zu erwartende Traktion zum Fahren, Lenken und Bremsen
vorhanden ist.
Die Angaben auf dem Flurförderzeug-Typenschild basieren auf einer waagerechten,
trockenen Oberfläche und einem Mindest-Reibungskoeffizienten des Antriebs- und
Bremsrades von 0,6. Andere Bodenbedingungen wirken sich ggf. auf die Flurförder-
zeug-Sicherheit aus und erfordern eine entsprechende Anpassung der Flurförder-
zeug-Nennleistung.
Physikalische Umgebung: Die physikalische Umgebung - einschließlich Tempera-
tur, Luftfeuchtigkeit, Wetterbedingungen, Luftqualität (explosiv, mit Partikeln und/
oder gasförmigen Komponenten angereichert) - ist ebenfalls ein Aspekt der Kon-
struktions-Kriterien für ein Flurförderzeug. Veränderungen der Umgebung sollten
entsprechend geprüft werden, um negative Auswirkungen auf die Sicherheitssyste-
me des Flurförderzeugs ausschließen zu können.
Abgestrahlte Emissionen: Viele Geräte strahlen Energie ab, zum Beispiel elektro-
magnetische, elektrostatische oder optische Energie, die den Betrieb des Fahrzeugs-
systems beeinträchtigen könnten. Ebenso können auch die Fahrzeugsysteme Ener-
gie emittieren, die sich negativ auf andere Systeme und/oder das Personal auswirken
können.
Die Betreiber sollten sich mit dem Flurförderzeug-Hersteller in Verbindung setzen,
falls der Verdacht einer Interferenz besteht. Die für das Flurförderzeug akzeptablen
Bedingungen werden durch eine Vereinbarung zwischen Betreiber und Flurförder-
zeug-Hersteller festgelegt.
E 29