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In regelmäßigen Intervallen und nach außergewöhnlichen Vorkommnissen
durchzuführende Sicherheitsprüfungen
NOTICE
Es ist eine Sicherheitsprüfung entsprechend der nationalen Vorschriften
durch zuführen. Jungheinrich empfiehlt eine Überprüfung nach FEM
Richtlinie 4.004. Für diese Prüfungen bietet Jungheinrich einen speziellen
Sicherheitsservice mit entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern.
Das Flurförderzeug muss mindestens einmal jährlich (nationale Vorschriften beach-
ten) oder nach besonderen Vorkommnissen (z.B. einem Unfall) durch eine hierfür be-
sonders qualifizierte Person geprüft werden. Der Prüfer muss seine Begutachtung
und Beurteilung unbeeinflusst von betrieblichen und wirtschaftlichen Umständen nur
vom Standpunkt der Sicherheit aus abgeben. Der Prüfer muss ausreichende Kennt-
nisse und Erfahrung nachweisen, um den Zustand eines Flurförderzeuges und die
Wirksamkeit der Schutzeinrichtung nach den Regeln der Technik und den Grundsät-
zen für die Prüfung von Flurförderzeugen beurteilen zu können.
Dabei muss eine vollständige Prüfung des technischen Zustandes des Flurförderzeu-
ges in Bezug auf Unfallsicherheit durchgeführt werden. Außerdem muss das Flurför-
derzeug auch gründlich auf Beschädigungen untersucht werden, die durch evtl. un-
sachgemäße Verwendung verursacht sein könnten. Es ist ein Prüfprotokoll
anzulegen. Die Ergebnisse der Prüfung sind mindestens bis zur übernächsten Prü-
fung aufzubewahren.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle Mängel unverzüglich beseitigt werden.
Wenn das Flurförderzeug nicht die normalen Betriebs- und / oder Sicherheitskriterien
erfüllt und es nicht möglich ist, einen Zustand wiederherzustellen, der den relevanten
Normen, Richtlinien und Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz entspricht, muss
es verschrottet werden. Die ausgebauten Komponenten sowie die entfernten Be-
triebsmittel müssen auf professionelle Weise unter Einhaltung der geltenden Umwelt-
schutzbestimmungen entsorgt werden.
NOTICE
Der Hersteller hat dazu einen speziellen Sicherheitsservice mit besonders
qualifizierten Mitarbeitern geschaffen. Als optischer Beleg, dass das
Flurförderzeug die Sicherheitsüberprüfung bestanden hat, wird an dem
Flurförderzeug eine Plakette angebracht. Diese Plakette gibt an, in welchem
Monat und in welchem Jahr diese Überprüfung wiederholt werden muss.
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Endgültige Außerbetriebnahme, Entsorgung
NOTICE
Die endgültige und fachgerechte Außerbetriebnahme bzw. Entsorgung des
Flurförderzeuges
Bestimmungen des Anwenderlandes zu erfolgen. Insbesondere sind die
Bestimmungen für die Entsorgung der Batterie, der Betriebsstoffe sowie der
Elektronik und elektrischen Anlage zu beachten.
hat
unter
den
jeweils
geltenden
gesetzlichen
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