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Truma Combi D Mode D'emploi page 17

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Combi D (E)
12
Garantie
Hersteller-Garantieerklärung
Europäische Union, Stand 04/2024
12.1 Umfang der Garantie
Truma gewährt als Hersteller des in der Gebrauchsan-
leitung bezeichneten Gerätes dem Verbraucher freiwillig
eine Garantie, die etwaige Material- und/oder Ferti-
gungsmängel des Gerätes abdeckt�
Diese Garantie gilt in den Mitgliedsstaaten der Europä-
ischen Union sowie in den Ländern Vereinigtes König-
reich, Island, Norwegen, Schweiz und Türkei�
Diese Garantie gilt für die oben genannten Mängel,
die innerhalb der ersten 24 Monate seit Abschluss des
Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und dem Ver-
braucher eintreten� Verbraucher ist die natürliche Per-
son, die als erstes das Gerät vom Hersteller, Fahrzeug-
hersteller (OEM) oder Fachhändler erworben hat und
es nicht im Rahmen einer gewerblichen oder selbst-
ständigen beruflichen Tätigkeit weiterveräußert oder bei
Dritten einbaut�
Der Hersteller oder ein von Truma autorisierter Service-
partner wird solche Mängel durch Nacherfüllung, das
heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung, beseitigen, soweit nicht einer der unten
genannten Ausschlussgründe vorliegt�
Nach Ermessen des Herstellers oder eines von Truma
autorisierten Servicepartners kann der Ersatz des Pro-
duktes oder Teile davon auch durch zuvor eingebaute
oder gebrauchte Teile ersetzt werden, die in ihrer Leis-
tung Neuteilen gleichwertig sind�
Das Eigentum an defekten oder ausgetauschten Teilen
oder Geräten geht in das Eigentum des Herstellers bzw�
des von Truma autorisierten Servicepartners über� So-
fern das Gerät zum Zeitpunkt der Mangelanzeige nicht
mehr hergestellt wird, kann der Hersteller im Fall einer
Ersatzlieferung auch ein ähnliches Produkt liefern�
Leistet der Hersteller nach dieser Garantie, beginnt die
Garantiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausge-
tauschten Teile nicht von Neuem, sondern die ursprüng-
liche Frist läuft für das Gerät weiter� Zur Durchführung
von Garantiearbeiten sind nur der Hersteller selbst oder
ein von Truma autorisierter Servicepartner berechtigt�
Die im Garantiefall anfallenden Kosten werden direkt
zwischen dem von Truma autorisierten Servicepartner
und dem Hersteller abgerechnet� Zusätzliche Kosten
aufgrund erschwerter Aus- und Einbaubedingungen
des Gerätes (z�B� Demontage von Möbel- oder Karos-
serieteilen) sowie Anfahrtskosten des von Truma auto-
risierten Servicepartners oder Herstellers können nicht
als Garantieleistung anerkannt werden�
Weitergehende Ansprüche aus dieser Garantie, insbe-
sondere Schadensersatzansprüche des Verbrauchers
oder Dritter, sind ausgeschlossen� Die Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt�
34020-01171 · 02 · 09/2024
Die gesetzlichen Rechte auf Sachmängelgewährleis-
tung des Verbrauchers bei Mängeln gegenüber dem
Verkäufer im jeweiligen Erwerbsland werden durch
diese Garantie nicht eingeschränkt und können unab-
hängig von dieser Garantie unentgeltlich in Anspruch
genommen werden�
In Ländern außerhalb der Europäischen Union richten
sich diese gesetzlichen Rechte auf Sachmängelgewähr-
leistung nach den in dem Land geltenden Vorschriften,
in dem der Ersterwerb des Gerätes durch den Verbrau-
cher erfolgt ist�
In einzelnen Ländern kann es zusätzliche Garantien
geben, die durch die jeweiligen Fachhändler (Vertrags-
händler, Truma Partner) ausgesprochen werden� Diese
kann der Verbraucher direkt über seinen Fachhändler,
bei dem er das Gerät gekauft hat, abwickeln� Es gelten
die Garantiebedingungen des Landes, in dem der Erst-
erwerb des Gerätes durch den Verbraucher erfolgt ist�
12.2 Ausschluss der Garantie
Ein Garantieanspruch aus dieser Garantie besteht nicht:
infolge unsachgemäßer, nicht geeigneter, fehlerhaf-
ter, nachlässiger oder nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung oder Behandlung des Gerätes;
infolge unsachgemäßer Installation, Montage oder
Inbetriebnahme entgegen der Gebrauchs- und
Einbauanleitung;
infolge von unsachgemäßem Betrieb, unsachge-
mäßer Behandlung oder Bedienung entgegen der
Gebrauchs- und Einbauanleitung, insbesondere bei
Missachtung von Wartungs-, Pflege- und Warnhin-
weisen, oder des Betriebs defekter Geräte;
wenn Ein- und Ausbauten, Reparaturen oder sons-
tige Eingriffe von nicht autorisierten Personen oder
durch den Verbraucher selbst durchgeführt werden;
für Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und bei
natürlicher Abnutzung (Verschleiß);
wenn das Gerät mit Ersatz-, Ergänzungs- oder Zu-
behörteilen versehen wird, die keine Originalteile
des Herstellers sind oder vom Hersteller nicht frei-
gegeben worden sind; dies gilt insbesondere im Fall
einer vernetzten Steuerung des Gerätes, wenn die
Steuergeräte, Bedienteile und Software nicht von
Truma freigegeben wurden oder wenn das Truma
Steuergerät oder das Truma Bedienteil (Truma CP
plus, Truma iNet Box, Truma iNet X Pro Panel, Truma
iNet X Panel, Truma iNet X Connect, Truma iNet X In-
terface, o�Ä�) nicht ausschließlich für die Steuerung
und Bedienung von Truma Geräten oder von Truma
freigegebenen Geräten verwendet wird;
infolge von Schäden durch Fremdstoffe (z�B� Öle,
Weichmacher im Gas), chemische oder elektroche-
mische Einflüsse im Wasser oder wenn das Gerät
sonst mit nicht geeigneten Stoffen in Berührung
gekommen ist (z�B� chemische Produkte, entflamm-
bare Stoffe, nicht geeignete Reinigungsmittel);
infolge von Schäden durch anormale Umwelt- oder
sachfremde Betriebsbedingungen;
Garantie
DE
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