KPE32 - KPC32
INHALTSVERZEICHNIS
KAP. 5
ANFORDERUNGEN FÜR DIE INSTALLATION
5.1 MINDESTERFORDERNISSEN FÜR DEN AUFSTELLUNGSORT
Sicherstellen, dass der vorgesehene Installationsort der Maschine den folgenden Merkmalen entspricht:
- die Nutzung der Hebebühne ist ausschließlich in geschlossenen Räumen zulässig, in denen keine Explosions- oder Brandgefahren
bestehen;
- die Hebebühne ist nicht für den Einsatz geeignet, der eine Fahrzeugwäsche vorsieht;
- ausreichende Beleuchtung (jedoch ein Ort, der nicht geblendet wird oder stark beleuchtet ist). Bezug auf die Norm EN 12464-1;
- Ort, der keinen Witterungseinflüssen ausgesetzt ist;
- Ort, an dem ein ausreichender Luftaustausch stattfindet;
- schadstofffreie Umgebung;
- Geräuschpegel unter den geltenden gesetzlichen Anforderungen von ≤ 70 dB (A);
- Raumtemperatur: min. 5° - max. 55°;
- der Arbeitsplatz darf keinen gefährlichen Bewegungen durch andere in Betrieb stehende Maschinen ausgesetzt sein;
- der Raum, in dem die Maschine aufgestellt ist, darf nicht für das Lagern von explosiven, ätzenden und/oder giftigen Stoffen verwendet
werden;
- der Abstand der Säulen zu Wänden oder festen Einrichtungen muss mindestens 50 cm betragen;
- bei der Wahl des Aufstellungsortes ist zu berücksichtigen, dass der Bediener von der Steuerposition aus die gesamte Maschine und
den umliegenden Bereich einsehen können muss. Er muss in diesem Bereich den Aufenthalt unbefugter Personen verhindern; außerdem
dürfen sich dort keine Gegenstände befinden, die eine Gefahrenquelle darstellen könnten.
Alle Installationsarbeiten, die den Anschluss an externe Versorgungen vorsehen (insbesondere elektrische), müssen von fachlich
qualifiziertem Personal durchgeführt werden.
Die Installation muss vom autorisierten Personal unter Beachtung der besonderen, eventuell in diesem Handbuch gegebenen
Anweisungen durchgeführt werden. Bei Zweifeln die Vertragskundendienste oder den technischen Kundendienst von RAVAGLIOLI
kontaktieren.
JA
NEIN
NEIN
0474-M002-0
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