10.1
ERKLÄRUNG ÜBER DIE FACHGERECHTE KONSTRUKTION
Die Firma Rizzoli garantiert, dass das Gerät
alle internen Kontrollen und Abnahmen be-
standen hat, dass es in einwandfrei funktio-
nierendem Zustand und ohne Fabrikations-
10.2
ALLGEMEINE KLAUSELN
Die Garantie hat eine Dauer von 2 Jahren ab
Kaufdatum. Sie gilt ausschließlich für den
Erstkäufer und kann nicht übertragen wer-
den. Bei Inanspruchnahme von Garantie-
10.3
GARANTIEBESTIMMUNGEN
Die Firma Rizzoli behält sich das Recht vor,
nach ihrem freien Ermessen die zur Lösung
des Garantiefalls am besten geeigneten
Maßnahmen zu ergreifen. Ausgetauschte
Teile verbleiben im Besitz der Firma Rizzoli.
Die Firma Rizzoli behält sich das Recht vor,
die Durchführung eventueller Garantieleis-
tungen entweder an Ort und Stelle oder
direkt in ihrem Werk vorzunehmen. Für
10.4
MATERIALFEHLER
Eventuelle Materialfehler oder –mängel müs-
sen innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware
beanstandet werden. Die Firma Rizzoli leistet
10.5
VOM GARANTIEANSPRUCH AUSGESCHLOSSENE TEILE
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
• Defekte Teile aufgrund nachlässiger und
unsachgemäßer Handhabung.
• Defekte Teile aufgrund Nichtbeachtung
der in der vorliegenden Gebrauchsanwei-
sung angeführten Anleitungen.
• Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch
des Herdes und konsequenter Überhit-
zung desselben.
• Schäden aufgrund von Anschluss des Zen-
tralheizungsherdes an einen nicht geeig-
neten Rauchabzug.
10.6
LEISTUNGEN NACH ABLAUF DER GARANTIE
Eventuelle Leistungen nach Ablauf der Ga-
10. GARANTIE
oder Materialfehler ist. Das Gerät ist das
Ergebnis der jahrzehntelangen Erfahrung der
Firma Rizzoli, die hiermit dessen fachgerechte
Konstruktion und Ausführung garantiert.
leistungen muss der Kunde einen gültigen
Kaufbeleg (Kassenbon, Rechnung usw.) und
den dem Gerät beiliegenden Garantieschein
(bitte sorgfältig aufbewahren) vorweisen.
Garantieleistungen an Ort und Stelle wird
dem Kunden die zu diesem Zeitpunkt gel-
tende Anfahrtspauschale verrechnet. Diese
Pauschale entfällt, falls der Zentralheizungs-
herd vor weniger als 3 Monaten gekauft
wurde. Anfallende Transportspesen bei Re-
paraturen durch eines der Kundendienst-
zentren der Firma Rizzoli gehen zu Lasten
des Kunden.
in jedem Falle nur Gewähr zum Austausch
der im Lieferumfang angeführten Waren und
übernimmt keine weiteren Verantwortungen.
• Defekte Teile aufgrund unterlassener oder
nur teilweiser Befolgung der in Kraft ste-
henden nationalen und örtlichen Bestim-
mungen und Vorschriften.
• Defekte Teile aufgrund nicht fachgerech-
ter Montage.
• Defekte Teile aufgrund von Reparaturen,
die nicht vom autorisierten Rizzoli-Kun-
dendienst vorgenommen wurden.
• Verschleißteile wie Glühlampen, Roste,
Dichtungen,
usw.
rantiezeit oder bei Nichtanwendbarkeit
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Backbleche,
Glasscheiben