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GARANTIE
8.1
ERKLÄRUNG ZUR FACHGERECHTEN KONSTRUKTION
Die Firma Rizzoli garantiert, dass das Gerät alle in-
ternen Kontrollen und Abnahmen bestanden hat,
dass es in einem einwandfrei funktionierendem
Zustand und ohne Fabrikations- oder Materialfeh-
8.2
ALLGEMEINE KLAUSELN
Die Garantie hat eine Dauer von 2 Jahren ab Kauf-
datum. Diese gilt ausschließlich für den Erstkäufer
und kann nicht übertragen werden. Bei Inanspruch-
nahme von Garantieleistungen muss der Kunde
8.3
GARANTIEBESTIMMUNGEN
Die Firma Rizzoli behält sich das Recht vor, nach
ihrem freien Ermessen die zur Lösung des Garan-
tiefalls am besten geeigneten Maßnahmen zu er-
greifen. Ausgetauschte Teile verbleiben im Besitz
der Firma Rizzoli. Die Firma Rizzoli behält sich
das Recht vor, die Durchführung eventueller Ga-
rantieleistungen entweder an Ort und Stelle oder
direkt in ihrem Werk vorzunehmen. Für Garantie-
8.4
MATERIALFEHLER
Eventuelle Materialfehler oder -mängel müssen in-
nerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware beanstandet
werden. Die Firma Rizzoli leistet in jedem Fall nur
8.5
VOM GARANTIEANSPRUCH AUSGESCHLOSSENE TEILE
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
• Defekte Teile aufgrund nachlässiger und unsach-
gemäßer Handhabung.
• Defekte Teile aufgrund Nichtbeachtung der in
der vorliegenden Gebrauchsanweisung ange-
führten Anleitungen.
• Schäden durch unsachgemäßem Gebrauch des
Herdes und konsequenter Überhitzung desselben.
• Schäden aufgrund von Anschluss des Zent-
ralheizungsherdes an einen nicht geeigneten
Rauchabzug.
8.6
GARANTIE AUF DEN ZENTRALHEIZUNGSHERD-HEIZKESSEL
Die Garantie auf den Zentralheizungsherd-Heiz-
kessel hat eine Dauer von 6 Jahren ab Kaufda-
tum. Diese Garantie deckt eventuelle Defekte
des Zentralheizungsherd-Heizkessels ab. Davon
ler ist. Das Gerät ist das Ergebnis jahrzehntelanger
Erfahrung der Firma Rizzoli, die hiermit dessen
fachgerechte Konstruktion und Ausführung ga-
rantiert.
einen gültigen Kaufbeleg (Kassenzettel, Rechnung
usw.) und den dem Gerät beiliegenden Garantie-
schein (bitte sorgfältig aufbewahren) vorweisen.
leistungen an Ort und Stelle wird dem Kunden die
zu diesem Zeitpunkt geltende Anfahrtspauscha-
le verrechnet. Diese Pauschale entfällt, falls der
Zentralheizungsherd vor weniger als 3 Monaten
gekauft wurde. Anfallende Transportspesen bei
Reparaturen durch eines der Kundendienstzentren
der Firma Rizzoli gehen zu Lasten des Kunden.
Gewähr zum Austausch der im Lieferumfang an-
geführten Waren und übernimmt keine weiteren
Verantwortungen.
• Defekte Teile aufgrund unterlassener oder nur
teilweiser Befolgung der in Kraft stehenden na-
tionalen und örtlichen Bestimmungen und Vor-
schriften.
• Defekte Teile aufgrund nicht fachgerechter
Montage.
• Defekte Teile aufgrund von Reparaturen, die
nicht vom autorisierten Rizzoli-Kundendienst
vorgenommen wurden.
• Verschleißteile wie Glühlampen, Roste, Dichtun-
gen, Backbleche, Glasscheiben usw.
ausgenommen sind Schäden, die durch eine nicht
fachgerecht geplante oder realisierte Heizanlage,
an die der Zentralheizungsherd angeschlossen ist
oder die durch den unkorrekten Gebrauch des
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