Zentralheizungsherdes entstanden sind.
Insbesondere sind von der Garantie alle Schäden
ausgenommen, die durch Folgendes entstanden
sind:
• Aktivierungstemperatur der Umwälzpumpe, die
auf dem Thermostat oder dem Steuergerät ein-
gestellt ist, unter 55°C.
• Thermische Trägheit der Heizanlage oder Fehlen
einer Rücklaufanhebung in der Heizanlage bei
Vorhandensein eines Wasserspeichers (Boiler
oder Puffer).
• Fehlen eines Sicherheitssystems wie im Kapitel
3 beschrieben und wie es laut den geltenden
technischen Normen vorgeschrieben ist.
• Wassersiedung im Heizkessel.
• Gebrauch des Zentralheizungsherdes mit leerem
8.7
LEISTUNGEN NACH ABLAUF DER GARANTIE
Eventuelle Leistungen nach Ablauf der Garantie-
zeit oder bei Nichtanwendbarkeit derselben wer-
den zu den jeweils geltenden Tarifen verrechnet.
8.8
HAFTUNG
Die Firma Rizzoli haftet nicht für direkte oder indi-
rekte Personen- oder Sachschäden, die durch Pro-
duktdefekte verursacht worden sind, die auf die
8.9
GERICHTSSTAND
Für jegliche Streitfälle ist der Gerichtsstand Bozen
zuständig; allerdings behält sich die Firma Rizzoli
das Recht vor, auch einen anderen Gerichtsstand
Die Firma Rizzoli GmbH ist stets um die Verbesserung seiner Erzeugnisse bemüht und behält sich
deshalb das Recht vor, eventuelle Änderungen dieser Gebrauchsanweisung ohne Vorankündigung
vorzunehmen.
Heizkessel oder bei nicht angeschlossener Heiz-
anlage.
• Gebrauch des Zentralheizungsherdes ohne Me-
tallplatten in der Brennkammer.
• Übermäßige oder unkorrekte Beladung der
Brennkammer.
• Gebrauch von ungeeignetem Brennstoff (nicht
gut getrocknetes Brennholz, Kohle, andere
Brennstoffe).
• Probleme, die durch Streustrom, aufgrund feh-
lender Erdung der Heizanlage und des Zentral-
heizungsherdes entstehen.
• Gebrauch von Frostschutzmittel im Heizkessel.
• Gebrauch von kalkhaltigem Wasser.
• Ungeeigneter Rauchabzug, dieser muss den An-
gaben laut Kapitel 2 entsprechen.
In diesem Falle werden auch die Kosten für die
Ersatzteile in Rechnung gestellt.
Nichtbeachtung nationaler und örtlicher Normen
oder in dieser Gebrauchsanweisung angeführten
Vorschriften zurückzuführen sind.
oder den Gerichtsstand des Käufers als zuständi-
gen Gerichtsstand auszuwählen.
Hinweis
93