6. Die Batterieabdeckung in der umgekehrten Reihenfolge des Ausbaus anbringen
(siehe Seite 43).
Der Generator darf auf keinen Fall mit abgenommener Batterieabdeckung betrieben
werden; dies würde zu schlechter Motor- und Stromerzeugungsleistung führen.
VORSICHT:
Beim Abtrennen der Batteriekabel immer zuerst das Batterie-Minuskabel (–)
entfernen. Beim Anschließen ist zuerst das Batterie-Pluskabel (+) und dann das
Batterie-Minuskabel (–) anzubringen. Die Batteriekabel niemals in der falschen
Reihenfolge anbringen, da dadurch bei Berührung mit einem Werkzeug ein
Kurzschluss ausgelöst wird.
Laden:
Die Nennkapazität der Batterie beträgt 11,2 Ah (Amperestunden). Der Ladestrom muss
10 % der Batterie-Amperestundenzahl entsprechen. Es ist ein Batterieladegerät zu
verwenden, das auf eine Abgabe von 1,1 Ampere eingestellt werden kann.
Die Batterie erzeugt ein explosives Gasgemisch; Funken, offene Flammen und
Zigaretten sind von der Batterie beim Ladevorgang fernzuhalten. Beim Laden für
ausreichende Belüftung sorgen.
• Batterieelektrolyt enthält Schwefelsäure. Bei Berührung der Haut oder der
Augen kann es zu schweren Verbrennungen kommen. Schutzkleidung und
Gesichtsmaske tragen.
– Wenn Elektrolyt auf die Haut gelangt ist, mit Wasser abspülen.
– Wenn Elektrolyt in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten lang mit
Wasser ausspülen und unverzüglich einen Arzt zu Rate ziehen.
• Batteriesäure ist giftig.
– Wenn Batteriesäure verschluckt wurde, reichlich Wasser oder Milch trinken,
dann Magnesiamilch oder Salatöl einnehmen und sofort einen Arzt zu Rate
ziehen.
1. Das Batterieladegerät gemäß Herstelleranweisungen anschließen.
2. Die Batterie 5 – 10 Stunden lang laden.
3. Die Außenseite der Batterie und das Batteriefach mit einer Lösung aus Backpulver
und Wasser reinigen.
Dieses Symbol auf der Batterie weist darauf hin, das dieses Produkt nicht
mit dem Hausmüll entsorgt werden darf.
HINWEIS:
Eine nicht ordnungsgemäß entsorgte Batterie kann schädlich für Umwelt und
Gesundheit sein.
Halten Sie sich beim Entsorgen von Batterien stets an örtlich geltende Vorschriften.
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