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Blomberg BRSBS 2130 Mode D'emploi page 125

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Obst
Nur reifes (nicht überreifes) Obst sollte eingefroren werden. Früchte, die leicht ihre Farbe
verlieren (z. B. Äpfel, Birnen, etc.), müssen vor dem Einfrieren schnellgekocht und sterilisiert
werden. Gefrorene Früchte können später für Kompott, Gelee, Marmelade und zum Füllen
von Kuchen verwendet werden. Sie können dem Obst vor dem Einfrieren Zucker zusetzen
- je nachdem, wofür Sie es anschließend nutzen möchten. In Sirup eingelegte Früchte
behalten ihren Duft und ihren Geschmack auch nach dem Einfrieren.
Zubereitung nach Verwendungszweck:
Zum roh essen:
Können mit oder ohne Zusatz von Sirup eingefroren werden. Vor dem Verzehr aus der
Verpackung nehmen und langsam auftauen lassen.
Für Gelee, Marmelade und Kompott:
Früchte werden nach dem Auftauen auf die übliche Weise verarbeitet.
Für Torten:
Das Obst muss vollständig aufgetaut sein. Solche Früchte sollten zunächst auftauen, bevor
sie in einer Torte verarbeitet werden.
Kuchen und Sahnetorten:
Das Obst sollte vor dem Einfrieren nicht gesüßt werden. Vor der Verarbeitung bei
Raumtemperatur auftauen lassen.
Für Getränke:
Das Obst sollte gesüßt eingefroren und noch gefroren in das Getränk gegeben werden.
Zuckerlösung (Sirup):
So stellen Sie Sirup her - halten Sie sich dabei an die nachstehend aufgeführten
Prozentangaben. Kleinere Früchte, die gewöhnlich für Gebäck verwendet werden, werden
zunächst ein bis zwei Stunden lang gefroren und erst danach verpackt.
Verpackung:
In Sirup eingelegte Früchte sollten in Kunststoffbeutel verpackt werden. Sonstige Früchte
sollten nicht in Kunststoffbehältern gelagert werden.
Aufbewahrungsdauer:
Siehe Tabelle 7. Halten Sie sich bitte genau an die Werte der Tabelle.
Zuckeranteil
der Lösung
% 35
% 40
% 45
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Zuckermenge in 1
Liter Wasser
540 gr.
670 gr.
820 gr.
Tabelle 6 -
Lösung
27
DE
Sirup-Gewicht nach
Auflösung des Zuckers
1.3 L.
1.4 L.
1.5 L.

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