BEF 400RC
2 Sicherheit
BEF 400RC de 230525
Verletzungsgefahr durch hohe Temperatur am Fräsmotor,
den Antriebselementen und der Fräsrotor! Diese Teile kön
nen auch nach dem Betrieb heiß sein.
Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeten Berei
chen und auf oder in der Nähe von entflammbaren Materia
lien betrieben werden!
Verletzungsgefahr durch bewegte Maschinenteile! Körper
teile und Kleidung können eingezogen werden!
Verletzungsgefahr durch umherfliegende Teile beim Fräs
vorgang und beim Schneidevorgang!
Die Bearbeitungsfläche muss frei von Hindernissen, Ver
schmutzungen und losen Teilen, die beim Fräsen wegge
schleudert werden könnten, sein.
Verletzungsgefahr durch Staubentwicklung bei Fräsarbei
ten!
Die Maschine darf nur mit einer entsprechenden Staubab
saugung betrieben werden (! Kapitel 5.6, Seite 19)!
Wenn gesundheitsgefährdende Stoffe bearbeitet werden
(z. B. Asbest) besteht Verletzungsgefahr!
In diesen Fällen sind Essen, Trinken und Rauchen am Ar
beitsplatz verboten! Die entsprechenden nationalen und
internationalen Gesetze und Vorschriften müssen eingehal
ten werden!
Hydrauliköl ist umweltgefährdend und darf nicht ins Grund
wasser gelangen!
Die Funktion und Sicherheit der Maschine ist nur gewähr
leistet, wenn die notwendigen Prüfungen, Wartungs‐ und
Instandsetzungsarbeiten ausgeführt werden!
Wenn an der Maschine Schäden oder Mängel festgestellt
werden, durch die Personen oder Sachen gefährdet wer
den können, muss die Maschine sofort außer Betrieb ge
setzt und die weitere Benutzung bis zur völligen Instand
setzung verhindert werden (! Kapitel 5.7, Seite 24)!
Das für die Maschine zuständige Bedien‐ und Wartungs
personal muss sicherstellen, dass niemand während des
Betriebs bzw. der Wartungsarbeiten in den Gefahrenbe
reich der Maschine gelangen kann!
Anbauten und Veränderungen an der Maschine, die die
Betriebssicherheit beeinflussen können, sind verboten!
Das Befördern von Personen mit der Maschine ist verbo
ten!
Die Maschine darf nicht als Zugmaschine verwendet wer
den!
Die Störungsbeseitigung darf nur von unterwiesenen, sach
verständigen Personen ausgeführt werden!
7