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Kessel 99 403.10 Guide Pour L'installation page 19

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Das Kapitel Sicherheitshinweise ist zu beachten!
8.1 Wartung
• Die Abscheideranlage ist halbjährlich durch einen Sach-
kundigen
zu warten.
1)
Neben den Maßnahmen der Entsorgung sind dabei folgende
Arbeiten durchzuführen:
- Kontrolle der Innenwandflächen des Schlammfanges und
des Abscheiders.
- Funktionskontrolle der elektrischen Einrichtungen und Ins-
tallationen, sofern vorhanden.
- Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind im
Betriebstagebuch zu erfassen und zu bewerten.
• Sofern vorhanden, sind die elektromechanischen Baugrup-
pen, wie Pumpen, Ventile, Absperrorgane usw. zweimal im
Jahr nach den Herstellerangaben zu warten.
8.2 Überprüfung (Generalinspektion)
Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Ab-
ständen von nicht länger als 5 Jahren ist die Abscheideranla-
ge, nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung,
durch einen Fachkundigen
Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.
Es müssen dabei mindestens folgende Punkte geprüft bzw.
erfasst werden:
- Bemessung der Abscheideranlage
- baulicher Zustand und Dichtheit der Abscheideranlage
- Zustand der Innenwandflächen der Einbauteile und der
elektrischen Einrichtungen, falls vorhanden
- Ausführung der Zulaufleitung der Abscheideranlage als
Lüftungsleitung über Dach
- Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Be-
triebstagebuch
- Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der entnom-
menen Inhaltsstoffe der Abscheideranlage
- Vorhandensein und Vollständigkeit erforderlicher Zulas-
sungen und Unterlagen (Genehmigungen, Entwässerungs-
pläne, Bedienungs- und Wartungsanleitungen)
Über die durchgeführte Überprüfung ist ein Prüfbericht unter
Angabe eventueller Mängel zu erstellen. Wurden Mängel
festgestellt, sind diese unverzüglich zu beseitigen.
Artikel
Generalinspektion Öl-/Koaleszenzabscheider
Betriebstagebuch Öl-/Koaleszenzabscheider
Dichtheit der Rohrstränge
2020/09
Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung
auf ihren ordnungsgemäßen
2)
Als „sachkundig" werden Personen des Betreibers oder
1)
beauftragter Dritter angesehen, die auf Grund ihrer Ausbil-
dung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit
gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass sie Bewertun-
gen oder Prüfungen im jeweiligen Sachgebiet sachgerecht
durchführen.
Die sachkundige Person kann die Sachkunde für Betrieb
und Wartung von Abscheideranlagen auf einem Lehrgang
mit nachfolgender Vororteinweisung erwerben, den z. B. die
einschlägigen Hersteller, Berufsverbände, Handwerkskam-
mern sowie die auf dem Gebiet der Abscheidertechnik täti-
gen Sachverständigenorganisationen anbieten.
Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhän-
2)
giger Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen,
die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für
Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen
verfügen. Im Einzelfall können diese Prüfungen bei größeren
Betriebseinheiten auch von intern unabhängigen, bezüg-
lich ihres Aufgabengebietes nicht weisungsgebundenenen
Fachkundigen des Betreibers mit gleicher Qualifikation und
gerätetechnischer Ausstattung durchgeführt werden.
Qualifizierte Stellen sind betreiberunabhängige Fachbe-
triebe oder sonstige Institutionen deren Mitarbeiter nach-
weislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für Betrieb,
Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen im hier
genannten Umfang sowie die gerätetechnische Ausstattung
zur Prüfung von Abscheideranlagen verfügen.
Im Einzelfall können diese Prüfungen bei größeren Betriebs-
einheiten auch von intern unabhängigen, bezüglich ihres
Aufgabengebietes nicht weisungsgebundene Fachkundigen
des Betreibers mit gleicher Qualifikation und gerätetechni-
scher Ausstattung durchgeführt werden.
Für das benutzerfreundliche Setzen von Blasen bei der
Dichtheitsprüfung ist ggf. ein Revisionsschacht vor dem Ab-
scheider zu setzen.
19/120
Best.Nr.
917 411/L
917 812
917 417
010-222

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