Sicherheit
Arbeitssicherheit
➜
Verwenden Sie stets die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA), z.B.
Schutzkleidung, Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe usw.
➜
Personen mit Herzschrittmacher müssen einen Mindestabstand von zehn cm zum
Gerät einhalten, um eventuellen Interferenzen vorzubeugen.
➜
Betreiben Sie in der unmittelbaren Umgebung des Geräts keine anderen Geräte
–
die Emissions- oder Strahlungs quellen im Frequenzbereich 3 × 10
3 × 10
Hz darstellen (im optischen Spektralbereich Wellenlängen von
15
1.000 μm bis 0,1 μm),
–
die Ultraschall- oder ionisierende Wellen erzeugen.
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Verarbeiten Sie keine Stoffe, die unkontrolliert Energie freisetzen könnten (z.B.
Selbstentzündung).
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Verarbeiten Sie keine Stoffe, bei welchen der Energieeintrag durch Mischen
Gefahren birgt.
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Arbeiten Sie in der unmittelbaren Umgebung des Gerätes nicht mit offener Flamme
(Explosionsgefahr).
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Wischen Sie evtl. auf das Gerät gelangte Flüssigkeiten sofort ab.
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Schalten Sie das Gerät immer aus, wenn es nicht in Betrieb ist.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die notwendige PSA ist – abhängig vom jeweiligen Einsatzbereich und von den einge-
setzten Medien und Chemikalien – vom Betreiber festzulegen und bereitzustellen.
Die entsprechende Unterweisung des Personals liegt ausschließlich im
Verantwortungsbereich des Betreibers.
Umweltschutz
Bei der Verarbeitung umweltgefährdender Stoffe sind entsprechende Maßnahmen zur
Vermeidung von Gefährdungen für die Umwelt zu treffen.
Die Evaluierung entsprechender Maßnahmen wie z.B die Kennzeichnung eines gefähr-
deten Bereichs, deren Umsetzung und die Unterweisung des zuständigen Personals liegt
ausschließlich im Verantwortungsbereich des Betreibers!
Biogefährdung
Bei der Verarbeitung biogefährdender Stoffe sind geeignete Maßnahmen zur
Vermeidung von Gefahren für Personen und die Umwelt zu treffen, hierzu zählen u.a.:
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Unterweisung des Personals hinsichtlich der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
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Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Unterweisung des
Personals im Umgang mit dieser.
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Kennzeichnung des Geräts mit einem Warnsymbol für Biogefährdung.
Die Evaluierung entsprechender Maßnahmen wie z.B die Kennzeichnung eines gefähr-
deten Bereichs, deren Umsetzung und die Unterweisung des zuständigen Personals liegt
ausschließlich im Verantwortungsbereich des Betreibers!
8
Hz bis
11