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1.6.1.6
Geräte- und Anlagen-
teile, an denen Inspektions-,
Wartungs- und Reparaturarbeiten
durchgeführt werden, müssen
durch Abklemmen des Minuspols
an der Batterie spannungsfrei
geschaltet werden.
1.6.2 Hydraulik
1.6.2.1
Arbeiten an hydraulischen
Einrichtungen dürfen nur Personen
mit speziellen Kenntnissen und
Erfahrungen in der Hydraulik
durchführen!
1.6.2.2
Alle Leitungen, Schläuche
und Verschraubungen regelmäßig
auf Undichtigkeiten und äußerlich
erkennbare Beschädigungen über-
prüfen! Beschädigungen umge-
hend beseitigen! Herausspritzen-
des Öl kann zu Verletzungen und
Bränden führen.
1.6.2.3
Zu öffnende Hydraulik-
Systemabschnitte vor Beginn der
Reparaturarbeiten entsprechend
den Baugruppenbeschreibungen
drucklos machen!
1.6.2.4
Hydraulikleitungen fach-
gerecht verlegen und montieren!
Anschlüsse nicht verwechseln!
Ersatzteile müssen den vom
Hersteller festgelegten technischen
Anforderungen entsprechen. Dies
ist insbesondere durch Original-
ersatzteile gegeben.
1.6.3 Lärm
Schallschutzeinrichtungen am Ge-
rät müssen während des Betriebes
in Schutzstellung sein.
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