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1.5.1.12
Der Fahrer muß bei Ge-
fahr für Personen Warnzeichen
geben. Ggf. ist die Arbeit einzu-
stellen.
1.5.1.13
Bei Funktionsstörungen
das Gerät sofort stillsetzen und
sichern! Störungen umgehend
beseitigen lassen!
1.5.1.14
Mindestens einmal pro
Schicht das Gerät auf äußerlich
erkennbare Schäden und Mängel
prüfen! Eingetretene Veränderungen
(einschließlich der des Betriebs-
verhaltens) sofort der zuständigen
verantwortlichen Stelle/Person mel-
den! Das Gerät ggf. sofort stillsetzen
und sichern!
1.5.1.15
Der Fahrer darf die An-
baugeräte über besetzte Fahrer-,
Bedienungs- und Arbeitsplätze
anderer Geräte nur hinweg-
schwenken, wenn diese durch
Schutzdächer gesichert sind. Diese
Schutzdächer müssen ausreichen-
den Schutz gegen herabfallende
Arbeitseinrichtungen oder herab-
fallendes Ladegut bieten.
1.5.1.16
Beim Verfahren ist das
Anbaugerät möglichst nahe über
dem Boden zu führen.
1.5.1.17
Bei Befahren öffentlicher
Straßen, Wege oder Plätze die
geltenden verkehrsrechtlichen
Vorschriften beachten und das
Gerät vorher in den verkehrsrecht-
lichen Zustand bringen!
1.5.1.18
Bei schlechter Sicht und
Dunkelheit grundsätzlich Licht ein-
schalten!
1.5.1.19
Sind die Leuchten des
Gerätes für die sichere Durchfüh-
rung bestimmter Arbeiten nicht aus-
reichend, so ist der Arbeitsplatz,
besonders an Kippstellen, zusätz-
lich auszuleuchten.
L06M